Wann reichen Aktennotizen?

Für eine ehemalige Mitarbeiterin sollte ich eine Bescheinigung für das Amt für Wohnungsgeldwesen schreiben, in der ich bestätigen sollte, daß sie seit 1. Juni 2005 nicht mehr bei mir beschäftigt ist.
Nun war sie hier aber bis zum 31. August tätig und hat auch so lange Geld bekommen. Einigermaßen verunsichert habe ich eben beim Amt angerufen und mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich unterhalten.
Erfreuliche Bilanz des Gespräches: Er hat meine Angaben so zur Kenntnis genommen und ich brauche kein Schreiben zu verfassen.
Der Shopblogger

Das wundert mich gar nicht… bei „belastenden“ Details reichen oftmals Telefonvermerke/Aktennotizen.

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