Archive for Mai 2007

Hinzuverdienstregelungen bei Renten sind unfair!

7. Mai 2007

Die FDP-Pläne zur vollständigen Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen sind meiner Meinung nach schlecht.

Wenn ich was zu sagen hätte, würde ich die entsprechenden Gesetze abändern, damit das ganze fairer wird. Momentan ist es nämlich so, dass man aufgrund eines minimalen Überschreitens einer Hinzuverdienstgrenze die Rente deutlich gekürzt bekommt.

Nehmen wir mal den Beispielsfall Rudi Rentner an. Dieser erhält eine vorgezogene Altersrente (vor dem 65. Lebensjahr) von 1.000 Euro brutto und verdient sich durch eine geringfügige Beschäftigung (sogenannter „Minijob“) etwas hinzu. Er darf zu seiner vollen Rente maximal 350,- Euro hinzuverdienen. Minijobs sind jedoch bis zu 400,- Euro möglich, was bei vielen Arbeitgebern aber auch Rentnern zu Problemen führt.

Würde jetzt Rudi Rentner eine Tätigkeit für 400,- Euro/Monat aufnehmen und würde es die Deutsche Rentenversicherung irgendwann mitbekommen (es ist eher selten, dass Versicherte das vorher anfragen), dann müßte die Rente gekürzt werden.

Bei einem dauerhaften Hinzuverdienst von 400,- Euro hätte Rudi Rentner nur noch einen Anspruch auf die Altersrente in Höhe von zwei Dritteln, da er hier die Mindesthinzuverdienstgrenze nicht überschreiten würde (die genauen Hinzuverdienstgrenzen sind individuell zu errechnen). Die Rente würde also um ein Drittel gekürzt (ca. 333,33 Euro), weil er 400,00 Euro hinzuverdient.
Würde Rudi jedoch nur 350,- Euro verdienen, wäre das kein Problem, seine Rente würde weiterhin in voller Höhe gezahlt.

Noch schlimmer ist es bei der sogenannten Knappschaftsausgleichsleistung (KAL), denn hier gilt zwar auch die 350,- Euro-Hinzuverdienstgrenze, aber sobald man drüber landet, verliert man seinen Rentenanspruch, weil es hier keine Teilrenten gibt! Jetzt stelle man sich mal vor, man verdient 400,- Euro im Monat, das ganze kommt erst nach einem Jahr ‚raus und dann fordert die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mal eben die komplette Rente für das vergangene Jahr zurück. Keine schöne Sache…

Daher sollte man die Hinzuverdienstgrenzen anders regeln: Fairer wäre es zum Beispiel, wenn man bei einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 350,- Euro nur den Betrag zurückzahlen muss, der die 350,- Euro übersteigt – und nicht (siehe Beispiel) ein Drittel der Rente.

Noch einfacher wäre es natürlich, wenn der Gesetzgeber sich überlegen würde, die Hinzuverdienstgrenzen und die Minijobgrenzen anzugleichen. Wären die 400,- Euro pro Monat für einen Minijob auch gleichzeitig die Hinzuverdienstgrenze, würde es viel weniger Probleme geben.

Da ist die Politik viel eher gefordert als bei einem radikalen Zusammenstreichen der Hinzuverdienstgrenzen!

FDP will Hinzuverdienstgrenzen bei Renten streichen

6. Mai 2007

Der Nachrichtensender N24 berichtet über Pläne des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle. Demnach hat er folgendes in der Bild am Sonntag gefordert:

„Zugleich wollen wir den Anreiz für Rentner erhöhen, nebenher zu arbeiten. Die Zuverdienstgrenzen sollen komplett wegfallen. Und wer hinzuverdient, zahlt darauf keine Arbeitslosenversicherung mehr“, so Westerwelle.

Merkwürdig. Weiß Herr Westerwelle vielleicht gar nicht, warum es Hinzuverdienstgrenzen gibt?

Um das ganze mal aufzudröseln:

Hinzuverdienstgrenzen gibt es bei folgenden Rentenarten

  1. Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr
  2. Hinterbliebenenrenten ab dem 18. Lebensjhar
  3. medizinischen Renten

Wer also eine Altersrente bezieht und das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann soviel hinzuverdienen, wie er will (Vorsicht: Das gilt erst ab Monat nach der Vollendung des 65. Lebensjahres!). Das ist meiner Meinung auch richtig so, wenn ein Rentner sich ein paar Euros hinzuverdienen will, dann soll er das machen.

Bei den anderen Renten (den oben aufgelisteten) ist das jedoch nicht so. Und womit? Mit Recht! Warum? Ganz einfach: Die anderen Renten sind nicht die Regelrenten. Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr sind vorgezogene Renten z.B. weil jemand arbeitslos ist oder z.B. eine Schwerbehinderung hat. Es ist nicht der gewollte Regelfall in der Systematik der Rentenversicherung.

Bei den Hinterbliebenenrenten sieht es genau so aus:
Hier bekommt jemand (Witwe/r, Waise/n) eine Rentenleistung, obwohl er hierfür nie Beiträge selbst gezahlt hat. Auch wenn damit das Versicherungsprinzip ein wenig ad absurdum geführt wird, ist das meiner Meinung nach richtig, denn eine 80-jährige Witwe kann sich nicht unbedingt selbst versorgen, wenn ihr Gatte plötzlich stirbt.
Die sogenannte Einkommensanrechnung wird jedoch durchgeführt, damit diese an sich versicherungsfremden Leistungen nicht den Leuten gewährt werden, die nicht bedürftig sind. Die volle Rente gibt es also nur für die Hinterbliebenen, die keinen Hinzuverdienst haben bzw. unterhalb der Freigrenzen liegen.

Die medizinischen Renten zeigen ganz besonders wie absurd die Idee der FDP ist:
Eine medizinische Rente wird gewährt, weil man nicht mehr arbeiten kann. Dennoch kann man bei diesen Renten etwas hinzuverdienen. Wenn dies jedoch zu hoch wird, wird geprüft, ob der Rentenanspruch dadurch wegfällt. Nach dem Motto: „Ist ja gar nicht notwendig!“

Das finde ich sehr richtig, denn wenn ein Rentner einer sogenannten vollen Erwerbsminderungsrente der Meinung ist, dass er noch z.B. weit über 1.000 Euro hinzuverdienen möchte, dann fragt man sich doch, ob seine Erwerbsfähigkeit wirklich so sehr gemindert ist…

Dennoch halte ich die Regeln für den Hinzuverdienst für verbesserungsfähig, doch dazu schreibe ich morgen etwas.

Die Hinterbliebenenrenten ab dem 18. Lebensjahr (diese Altersgrenze ist für Waisenrenten wichtig)

Kalte Berechnung oder echte Trauer?

1. Mai 2007

Manchmal weiß man nicht, was man von Telefonaten halten soll:

Kürzlich rief eine Frau an, meldete sich mit ihrem Namen und sagte mit klarer, gefestigter Stimme, dass sie gerne eine Auskunft hätte. Routinemäßig fragte ich worum es gehen würde und ob sie mir die Versicherungsnummer dazu nennen könne. Sie sagte mir (weiterhin klar und fest) die Versicherungsnummer und erklärte dann, dass ihr Mann im März verstorben sei und sie jetzt gerne wissen würde, wie es mit der Witwenrente aussehen würde.

Ab dem Moment wo sie sagte, dass ihr Mann verstorben sei, verfiel sie immer mehr ins Heulen. Was mir natürlich auch sehr verständlich ist. Auch wenn ich das natürlich schon öfters erlebt habe, berührt mich so etwas immer wieder.

Ich kam fast gar nicht durch das Heulen durch als ich ihr sagte, dass anscheinend laut dem Computer der Bescheid an sich schon erteilt werden könnte (sprich: alle Veranlassungen dafür wurden anscheinend getroffen, es fehlt nur noch der letzte, entscheidende „Tastendruck“), aber aufgrund der geplanten Rentenerhöhung zum 1. Juli 2007 die Rente derzeit nicht berechnet werden kann. Hierzu muß man wissen, dass eine Rentenerhöhung ja auch erst mal den Großrechnern nahegebracht werden muß.

Ich schloss meine Aussage damit, dass ich ihr sagte, das sie sich leider noch ein wenig gedulden möge (aufgrund des bis Juni gezahlten Sterbeviertelsjahres erhält sie dennoch Rente) und im Zweifelsfall bei den Kollegen anrufen solle, da diese den Antrag bearbeiten und auch die Akte hätten. Sprich: Ich teilte ihr mit, dass ich gar nicht zuständig bin und somit auch nicht die Details zum Stand des Verfahrens weiß.

Daraufhin bat sie mich ihr mitzuteilen wer denn zuständig sei, wo das ganze wäre, ob ich da eine Telefonnummer und Ansprechpartner hätte.

Was mich ein wenig wundert:
Direkt nachdem ich ihr mitteilte, dass ich bzw. wir bei uns vor Ort nicht ihre Rente berechnen, sondern eine ganz andere Abteilung dafür zuständig sei, war wieder die klare und feste Stimme zu hören. Kein Schluchzen, kein Weinen unterbrach mehr ihre Worte, von denen wir noch einige wechselten.

Nach dem Telefonat habe ich mich wirklich gefragt, ob ich gerade echte Trauer am Telefon gehört habe oder kalte Berechnung nach dem Motto „Ich sorge mal dafür, dass die Leute, die mir die Rente zahlen, Mitleid mit mir haben“.