Die FDP-Pläne zur vollständigen Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen sind meiner Meinung nach schlecht.
Wenn ich was zu sagen hätte, würde ich die entsprechenden Gesetze abändern, damit das ganze fairer wird. Momentan ist es nämlich so, dass man aufgrund eines minimalen Überschreitens einer Hinzuverdienstgrenze die Rente deutlich gekürzt bekommt.
Nehmen wir mal den Beispielsfall Rudi Rentner an. Dieser erhält eine vorgezogene Altersrente (vor dem 65. Lebensjahr) von 1.000 Euro brutto und verdient sich durch eine geringfügige Beschäftigung (sogenannter „Minijob“) etwas hinzu. Er darf zu seiner vollen Rente maximal 350,- Euro hinzuverdienen. Minijobs sind jedoch bis zu 400,- Euro möglich, was bei vielen Arbeitgebern aber auch Rentnern zu Problemen führt.
Würde jetzt Rudi Rentner eine Tätigkeit für 400,- Euro/Monat aufnehmen und würde es die Deutsche Rentenversicherung irgendwann mitbekommen (es ist eher selten, dass Versicherte das vorher anfragen), dann müßte die Rente gekürzt werden.
Bei einem dauerhaften Hinzuverdienst von 400,- Euro hätte Rudi Rentner nur noch einen Anspruch auf die Altersrente in Höhe von zwei Dritteln, da er hier die Mindesthinzuverdienstgrenze nicht überschreiten würde (die genauen Hinzuverdienstgrenzen sind individuell zu errechnen). Die Rente würde also um ein Drittel gekürzt (ca. 333,33 Euro), weil er 400,00 Euro hinzuverdient.
Würde Rudi jedoch nur 350,- Euro verdienen, wäre das kein Problem, seine Rente würde weiterhin in voller Höhe gezahlt.
Noch schlimmer ist es bei der sogenannten Knappschaftsausgleichsleistung (KAL), denn hier gilt zwar auch die 350,- Euro-Hinzuverdienstgrenze, aber sobald man drüber landet, verliert man seinen Rentenanspruch, weil es hier keine Teilrenten gibt! Jetzt stelle man sich mal vor, man verdient 400,- Euro im Monat, das ganze kommt erst nach einem Jahr ‚raus und dann fordert die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mal eben die komplette Rente für das vergangene Jahr zurück. Keine schöne Sache…
Daher sollte man die Hinzuverdienstgrenzen anders regeln: Fairer wäre es zum Beispiel, wenn man bei einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 350,- Euro nur den Betrag zurückzahlen muss, der die 350,- Euro übersteigt – und nicht (siehe Beispiel) ein Drittel der Rente.
Noch einfacher wäre es natürlich, wenn der Gesetzgeber sich überlegen würde, die Hinzuverdienstgrenzen und die Minijobgrenzen anzugleichen. Wären die 400,- Euro pro Monat für einen Minijob auch gleichzeitig die Hinzuverdienstgrenze, würde es viel weniger Probleme geben.
Da ist die Politik viel eher gefordert als bei einem radikalen Zusammenstreichen der Hinzuverdienstgrenzen!