Die BILD berichtet, dass das Verfahren gegen die Politik wegen des „Rentenbetruges“ eingestellt worden sei.
Deutlich entspannter liest sich das ganze – wie so oft – im entsprechenden Artikel von BILDBlog.de.
Die BILD berichtet, dass das Verfahren gegen die Politik wegen des „Rentenbetruges“ eingestellt worden sei.
Deutlich entspannter liest sich das ganze – wie so oft – im entsprechenden Artikel von BILDBlog.de.
Das Urteil könnte Folgen haben…
Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer.
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 die immer häufigere Praxis der Rentenversicherer gestoppt, Kranke und Behinderte durch vage Versprechen von der Erwerbsminderungsrente auszuschließen. Wenn sie einen möglichen Arbeitsplatz nicht absolut sicher erreichen können, haben sie danach Anspruch auf die volle Rente, heißt es in dem jetzt bekannt gegebenen Urteil. Die Klägerin kann im entschiedenen Fall noch gut sechs Stunden täglich arbeiten. Sie hat aber weder Auto noch Führerschein und ist nicht in der Lage, längere Wegstrecken zu gehen, um die nächste Bushaltestelle zu erreichen.
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Die „Wegeunfähigkeit“ der Klägerin führe daher „zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung“.
Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer — kobinet
Wobei ich dazu anmerken muss, dass ich mich jetzt spontan nicht wirklich an Fälle erinnere, wo a) der Versicherte noch mehr als 6 Stunden arbeiten konnte und b) die Wegefähigkeit eingeschränkt war.
Von Bürokratieabbau liest man ja gerne. Schließlich glaubt jeder zu wissen, daß wir hierzulande viel unnütze Bürokratie haben.
Doch daß jeglicher Bürokratieabbau auch Folgen hat, wird leider gerne ignoriert – wie folgendes Beispiel zeigt:
Kleine Unternehmen sollen von Bürokratie entlastet werden
Die Bundesregierung will kleine Unternehmen von Bürokratie entlasten. Mit dem so genannten Mittelstands-Entlastungs-Gesetz sollen kurzfristig verschiedene Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie ergriffen und schon bestehende Hemmnisse teilweise beseitigt werden. Darüber hinaus listet ein Eckpunkte-Papier längerfristige Möglichkeiten zur Entbürokratisierung auf. anzeige anzeige anzeige So soll beispielsweise die steuerliche Buchführungsgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz angehoben werden. Auch sollen Arbeitgeber künftig nicht mehr verpflichtet werden, eine Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung erstellen zu müssen.
DHZ – Kleine Unternehmen sollen von Bürokratie entlastet werden
Grundsätzlich klingt das ja schön und gut, aber das konterkariert natürlich andere Regierungsziele. So muß ja die Deutsche Rentenversicherung deutlich Verwaltungskosten abbauen, was wohl vor allem durch Personabbau geschehen wird.
Durch diese neue Regelung wird jedoch mehr Verwaltungsaufwand bei den Rentenversicherungsträgern entstehen.
An einem fiktiven Fall möchte ich das mal eben schildern:
14. Juni 1941: Ecki Rentner wird geboren! Ein neuer Beitragszahler erblickt das Licht der Welt – auch wenn es zu dem Zeitpunkt doch etwas düster aussah…
Januar 2006: Ecki Rentner hat jetzt einige Jahrzehnte schon gearbeitet und sieht langsam seinem Ruhestand entgegen. Die aktuelle Diskussion um die Rente mit 67 veranlasst ihn mal über seine Rente nachzudenken.
Februar 2006: Nach Auskunft seiner Rentensachbearbeiterin, die er einige Wochen später anruft, betrifft ihn das Problem der Rente mit 67 nicht. Er vollendet am 13. Juni 2006 (einen Tag vor dem eigentlichen Geburtstag) im juristischen Sinne das 65. Lebensjahr und kann somit ab dem 1. Juli 2006 die Regelaltersrente bekommen, so er sie rechtzeitig beantragt.
Exkurs: Wäre Ecki am 1. Juni 1941 geboren hätte er sogar schon ab dem 1. Juni 2006 Anspruch, da er in diesem Fall das 65. Lebensjahr am 31. Mai 2006 vollendet – das aber nur am Rande.
Am Telefon stellt man fest, daß das Versicherungskonto von Ecki quasi vollständig geklärt ist, selbst in der Vergangenheit nicht immer sofort gespeicherte Daten wie die Ausbildungszeiten sind korrekt ermittelt worden, so daß man ihm sagt, daß er frühestens Ende März/Anfang April den Rentenantrag stellen soll, denn vorher könne man das auch noch gar nicht berechnen.
Ende März 2006: In der letzten März-Woche 2006 sucht er das Versicherungsamt seiner Gemeindeverwaltung auf, wo man seinen Rentenantrag aufnimmt und mittels Antrag Online (nicht via eAntrag!) dem Rentenversicherungsträger übermittelt.
4. April 2006: Nachdem etwaige fusionsbedingte Zuständigkeitsprobleme geklärt sind (kleiner originärer Interims-Insider…) landet der Rentenantrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Diese stellt schnell fest, daß Ecki nach Angaben des Rentenantrages noch bis zum Rentenbeginn weiter arbeitet.
Doch dummerweise sind im Versicherungskonto noch gar nicht die Beiträge für das Jahr 2006 gespeichert. Selbst die Beiträge für das Jahr 2005 fehlen noch!
Das liegt jetzt aber nicht an der Deutschen Rentenversicherung sondern an den Gesetzen. Nach § 10 DEÜV muß der Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung bis zum 15. April des Folgejahres dem Rentenversicherungsträger übermitteln.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
Normalerweise wird in einem solchen Fall bei der Antragsaufnahme schon dem Versicherten ein Formular mitgegeben, mit dem er die fehlenden Zeiten durch seinen Arbeitgeber bescheinigen lassen kann. Falls das nicht erfolgte kann man seitens der Rentensachbearbeitung das entsprechende Formular per Post an den Arbeitgeber schicken. Um die Laufzeit der Rente möglichst kurz zu halten kann man auch versuchen – am besten nach telefonischer Absprache – das ganze per Telefax zu erledigen.
Diese beiden Möglichkeiten würden in Zukunft – nach den geplanten Änderungen der Bundesregierung – ersatzlos wegfallen!
5. April 2006: In diesem Fall klappte das – sowohl die Entgelte für das Jahr 2005 als auch für die Monate Januar – Juni 2006 wurden übermittelt. Die letzten drei Monate gemäß § 194 SGB VI als sogenannte Vorausbescheinigung.
Nachdem auch alle anderen wichtigen Fragen (bei welcher Krankenkasse ist Ecki versichert? hat er die Voraussetzungen für die sogenannte KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt oder ist er ein freiwilliges Krankenversicherungsmitglied? hat er die Elterneigenschaft erfüllt? usw.usf.) kann die Rente berechnet und freigegeben werden.
8. April 2006: Ecki erhält seinen Rentenbescheid in dem drin steht, daß er ab dem 1. Juli 2006 Anspruch auf die Regelaltersrente hat. Ecki ist ein gewissenhafter Mensch und liest seinen Rentenbescheid auch weiter als bis zur eigentlichen Rentensumme, und so weiß er, daß die Rente erst zum Ende des Monats ausgezahlt wird.
Das wäre nach dem neuen Regierungsvorschlag in dieser Form nicht mehr möglich. Sollten Arbeitgeber nämlich nicht mehr verpflichtet werden eine sogenannte Vorausbescheinigung zu erteilen, könnte die Rente nicht so berechnet werden!
In diesem Fall hätte man als Rentenversicherungsträger nur zwei Möglichkeiten – und die eine ist nicht viel besser als die andere:
Die erste Möglichkeit ist für den Rentner unbefriedigend – und auch die Rentenversicherungsträger würden sich darüber nicht freuen. Schließlich würden solche Rentenanträge lange in der Statistik „schmoren“ und die sogenannte Laufzeit der Renten deutlich erhöhen.
Die zweite Variante hingegen (ich wette darauf wird es hinauslaufen) sorgt dafür, daß die Arbeitsschritte für eine Altersrente ansteigen. Es ist bei einer Rentenberechnung schon am sinnvollsten, wenn man die Rente aus einem vollständig geklärten Versicherungskonto erstellt.
Wenn das nicht der Fall ist, dann muß man die Rente erst einmal vorläufig feststellen, den Vorgang auf Frist halten, ggf. Arbeitgeber nochmal erinneren, zwischendurch Anfragen des Versicherten („Da fehlt ja über ein Jahr an Beiträgen!“) beantworen und dann irgendwann einen endgültigen Bescheid erteilen.
Dieser Schritt sorgt also für mehr Arbeitsaufwand und damit auch zu einer Steigerung der Verwaltungskosten. Gerade diese sollten die Rentenversicherungsträger jedoch senken – das geht aber nur wenn die politischen Rahmenbedingungen nicht zu Lasten der Rentenversicherung geändert werden!
Schon vor einigen Wochen brachte ich das Thema auf ein Urteil zum Thema Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer.
Bei Rentenverunsicherung.de kann man nicht verstehen, wie dieses Urteil des Bundessozialgerichts durch die Deutsche Rentenversicherung ausgelegt wird.
Dort heißt es:
„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts entspricht nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nicht dem Sinn und Zweck der Regelung.“
Was wiederum Bernd F. Armonk im oben erwähnten Beitrag zu folgendem Text veranlasst:
Meine Frage: Wozu gibt es ein Bundessozialgericht?
Grundsätzlich würde ich dem Kollegen Armonk ja recht geben. Das Bundessozialgericht ist schon dafür da solche Fälle zu klären. Die Gesetzgebung damals wurde jedoch NICHT für GmbH-Geschäftsführer getroffen. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, daß die Deutsche Rentenversicherung das zuständige Ministerium um Klarstellung und ggf. gesetzgeberische Maßnahmen bittet.
Zumindestens dieses Blog hier. Auch wenn in der letzten Zeit hier weniger stand. Das hatte aber seine Gründe:
Nicht nur, dass viel zu arbeiten war (und wie mir eine Kollegin telefonisch erklärte kommt da noch eine neue Welle auf uns zu), ich war auch endlich mal im Urlaub um alte Urlaubstage (2005′er Urlaub) aufzubrauchen (wer will die denn schon verfallen lassen?) und außerdem zwischenzeitlich auch ein wenig erkrankt.
Pünktlich zu Ostern ist der Osterurlaub zu Ende (Ostereier sucht man am besten in der eigenen Wohnung) und ich versuche hier einiges abzuarbeiten. Kann ich mich gleich an das gewöhnen, was nächste Woche im Büro ansteht…
Es rollt mal wieder eine Welle von Widersprüchen an…
Das Bundessozialgericht hat das Bundesverfassungsgericht veranlasst,die Abschläge auf vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten zu überprüfen. Es soll entschieden werden,ob zum Beispiel Abschläge auf Rente nach Arbeitslosigkeit,bei Altersteilzeit oder bei Renten an Frauen verfassungswidrig sind.
Rentenabschläge verfassungswidrig?
Bisher ist es so, dass man die Altersrente regulär erst mit 65 bekommt und man unter gewissen Umständen (die der Rentenversicherungsträger aufwändig individuell prüfen muss; daher sollte man dies schriftlich erfragen) auch schon vorher in Rente gehen kann.
Falls man jedoch keinen Vertrauensschutz besitzt, muß man für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 % in Kauf nehmen. Bei maximal fünf Jahren (Rentenbeginn mit 60 statt mit 65) ergibt das einen Abschlag von 18 % auf die Rente.
Das Bundessozialgericht hat nun mehr dem Bundesverfassungsgericht zwei Vorlagebeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt (vom 28.Oktober 2004, Aktenzeichen:B 4 RA 42/02 R ;B 4 RA 44/02 R u. a.; und vom 23.August 2005 (Aktenzeichen:B 4 RA 28/03 R)). Jetzt muß das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheiden.
Es ist nun davon auszugehen, dass jetzt wieder eine Widerspruchswelle auf die Rentenversicherungsträger anrollen wird, da z.B. Sozialverbände und Gewerkschaften Musterwidersprüche anbieten (s.o. – gibt es auch als PDF), die (das zeigt die Erfahrung) gerne genutzt werden.
Unsere Rente ist die beste
Das Umlagesystem ist gerechter als jede Privatversicherung. Eine Verteidigungsrede für die staatliche Altersvorsorgevon Norbert Blüm
Norbert Blüm, der ehemalige Arbeits- und Sozialminister, ist ja für seinen Ausspruch Die Rente ist sicher bekannt, welches auch zum Motto dieses Blogs wurde. Jetzt hat er unter dem Titel Unsere Rente ist die beste einen lesenswerten Artikel veröffentlicht.
PS: Eine Änderung des Blogtitels ist nicht geplant. Es wurden jedoch (siehe rechte Spalte) einige Änderungen durchgeführt. Man sieht jetzt z.B. auch alle letzten Kommentare.
Ein eventuell wertvoller Hinweis für Minijobber mit Riester-Rente:
Aus Schaden wird man klug
mir ist im letzten Jahr ein kleines Missgeschick passiert, das leicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn es irgendwo im Internet einen entsprechenden Warnhinweis gegeben hätte. Nachdem das bisher offenbar nicht der Fall ist, muss ich die Lücke eben selbst schliessen: Wer ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob) aufnimmt, kann sich bekanntlich dazu entscheiden, den vollen Beitrag zur Rentenversicherung abzuführen. Dafür sprechen vor allem zwei Gründe: Zum einen werden die Beitragszeiten berücksichtigt, wenn später einmal eine Kur beantragt wird. Zum anderen erwerben die Beitragszahler einen unmittelbaren Anspruch auf Zulagen zur Riester-Rente. Die 30 EUR, die maximal pro Monat zusätzlich abgeführt werden, können sich dann doch lohnen, obwohl sie nur zu einer geringen Rentensteigerung führen.
[...]
staatsrecht.info » Blog Archive » Aus Schaden wird man klug
Wer bei dem Link weiterliest, erfährt wie man es verhindern kann, dass der Zulageanspruch für das ganze Jahr wegfällt!
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gibt es jetzt einen wichtigen und interessanten Artikel:
Wichtigste Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts
BMAS – Rentenversicherungsbericht
Dort kann man sich den Rentenversicherungsbericht im HTML- oder PDF-Format anschauen.
Rentnern droht Nachzahlung
Senioren sollten prüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen
München – Rentnern mit einem hohen Einkommen droht 2008 unter Umständen eine Steuernachzahlung für mehrere Jahre. Experten empfehlen deshalb bereits jetzt, Kontakt mit Finanzamt oder Steuerberater aufzunehmen, um in zwei Jahren keine böse Überraschung zu erleben.
Wenn bei der Deutschen Rentenversicherung von einer „Nachzahlung“ die Rede ist, dann bedeutet dies, dass man als Rentner noch etwas nachträglich ausgezahlt bekommt. Das ist z.B. nach einer Abrechnung eines Erstattungsanspruches der Fall. Eine Nachzahlung im Sinne der Rentenversicherung ist also etwas gutes – bedeutet es doch klingende Euros auf dem Bankkonto (wenn man nicht gerade die Bankverbindung geändert hat).
Der oben verlinkte Artikel bezieht sich jedoch auf die Steuerpflicht von Renten und hier droht anscheinend eine nachträgliche Steuerzahlung.
Faszinierend, dass das Behördendeutsch anscheinend verschiedene Dialekte kennt…