Dieser Beitrag hat zwar nicht unbedingt etwas direkt mit dem Thema Rente zu tun, da jedoch die große Mehrheit der Rentner in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dürfte es die Rentner interessieren, was mit den Beiträgen passiert, die ihre Brutto-Rente zur Netto-Rente reduzieren. Neben den reinen Leistungskosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Medikamente usw. zählen natürlich auch dei Verwaltungskosten der Krankenkassen zu den Kosten und logischerweise auch die Personalkosten und dort vor allem auch die Kosten für die Kassenvorstände.
Seit einiger Zeit gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Vorstände eine gesetzliche Verpflichtung die gezahlten Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Das ganze wird durch § 35 (6) S. 2 SGB IV geregelt:
Die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen sind in einer Übersicht jährlich zum 1. März, erstmalig zum 1. März 2004 im Bundesanzeiger und gleichzeitig, begrenzt auf die jeweilige Krankenkasse und ihre Verbände, in der Mitgliederzeitschrift der betreffenden Krankenkasse zu veröffentlichen.
Da das ganze nicht nur im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muß, sondern auch in den Mitgliederzeitschriften wird das ganze wohl auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Gegen diese Regelung hat der alleinige Vorstand einer BKK geklagt, aber vor dem Bundessozialgericht verloren.
Interessant ist jedoch, dass der anscheinend betroffene Vorsitzende der BKK Diakonie diesen Blogbeitrag über die Angelegenheit kommentiert hat und dort erklärte:
… Ich selbst habe gestern das Urteil gegen meine BKK und gegen meine Grundrechte nach Art. 2 GG hinnehmen müssen. Der Höhe nach habe ich bei meinem Gehalt nichts zu verschweigen. Es liegt im Durchschnitt der Vorstandsgehälter von Krankenkassen dieser Größenordnung (80.000 – 100.000 €). Es ging mir – und dabei wurde ich vom Verwaltungsrat meiner Kasse unterstützt – um mein ganz persönliches Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Freiheit meiner Person. Die Kultur in Deutschland ist nicht darauf angelegt, über Gehälter und eigentümliches Geld im Besonderen offen zu reden. Vor diesem Hintergrund habe auch ich geklagt. Dabei wurde mein Verfahren vom Gericht zum Musterprozess erkoren, darauf hatte ich keinen Einfluss.
Wenn es nun für mich gilt, diesem Urteil noch etwas Positives abzugewinnen, dann freue ich mich auf Beschäftigte in der Diakonie, die unsere Kasse wählen, weil Vorstände z.B. von Ersatzkassen weit über 200.000 € verdienen und nach Maßgabe des Gesetzes beim Vergleich von Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit im Umgang mit Beitragsgeldern schlechter abschneiden. …
Schön, also versuchen wir diesem Urteil (und dieser gesetzlichen Regelung) etwas positives abzugewinnen:
Es ist doch gut, wenn die Krankenversicherten und potentielle Wechselwillige erfahren, wieviel die Chefs ihrer jeweiligen Krankenkassen verdienen. Das sind schließlich auch Kosten, die jedes einzelne Mitglied zu zahlen hat. Insofern wundert es auch nicht, dass z.B. die BILD schon ausführliche Artikel über die Krankenkassen gemacht hat, bei denen die Vorstände am meisten verdienen.
Da fällt mir gerade ein, dass die Knappschaft, die seit dem 1. April 2007 für alle gesetzlich Krankenversicherten mit ihrem günstigen Beitragssatz von 12,7 % (gültig seit 01.10.2006) anwählbar ist, in der Ausgabe 02/2007 der Mitgliederzeitschrift der tag auch eine Veröffentlichung der Vorstandsgehälter gemacht hat.
Zitat:
Der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Krankenversicherung sowie den Spitzenverband „Knappschaft“ zuständige Direktor wird nach B5 der Bundesbesoldungsordnung besoldet hat Anspruch auf eine entsprechende Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Für das Jahr 2006 betrug die Bruttovergütung einschließlich aller Nebenleistungen 87.712,04 Euro.
Da kann man ja glatt froh sein, dass bei der Knappschaft noch Beamte beschäftigt sind und der Chef der Krankenversicherung nach Beamtenrecht bezahlt wird. Momentan verdient er nämlich ungefähr soviel wie die erwähnte BKK Diakonie, die nach eigenen Angaben derzeit über 17.000 Mitglieder hat. Laut der Seite Auf einen Blick werden von der Knappschaft derzeit mehr als 1.400.000 Millionen Krankenversicherte betreut, das ist mehr als das 80-fache. Man stelle sich jetzt vor, man würde auch das 80-fache an Bezügen erhalten…