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Warum Krankenkassen ihre Vorstandsgehälter veröffentlichen müssen und das Beamtentum Vorteile hat

29. April 2007

Dieser Beitrag hat zwar nicht unbedingt etwas direkt mit dem Thema Rente zu tun, da jedoch die große Mehrheit der Rentner in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dürfte es die Rentner interessieren, was mit den Beiträgen passiert, die ihre Brutto-Rente zur Netto-Rente reduzieren. Neben den reinen Leistungskosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Medikamente usw. zählen natürlich auch dei Verwaltungskosten der Krankenkassen zu den Kosten und logischerweise auch die Personalkosten und dort vor allem auch die Kosten für die Kassenvorstände.

Seit einiger Zeit gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Vorstände eine gesetzliche Verpflichtung die gezahlten Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Das ganze wird durch § 35 (6) S. 2 SGB IV geregelt:

Die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen sind in einer Übersicht jährlich zum 1. März, erstmalig zum 1. März 2004 im Bundesanzeiger und gleichzeitig, begrenzt auf die jeweilige Krankenkasse und ihre Verbände, in der Mitgliederzeitschrift der betreffenden Krankenkasse zu veröffentlichen.

Da das ganze nicht nur im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muß, sondern auch in den Mitgliederzeitschriften wird das ganze wohl auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

Gegen diese Regelung hat der alleinige Vorstand einer BKK geklagt, aber vor dem Bundessozialgericht verloren.
Interessant ist jedoch, dass der anscheinend betroffene Vorsitzende der BKK Diakonie diesen Blogbeitrag über die Angelegenheit kommentiert hat und dort erklärte:

… Ich selbst habe gestern das Urteil gegen meine BKK und gegen meine Grundrechte nach Art. 2 GG hinnehmen müssen. Der Höhe nach habe ich bei meinem Gehalt nichts zu verschweigen. Es liegt im Durchschnitt der Vorstandsgehälter von Krankenkassen dieser Größenordnung (80.000 – 100.000 €). Es ging mir – und dabei wurde ich vom Verwaltungsrat meiner Kasse unterstützt – um mein ganz persönliches Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Freiheit meiner Person. Die Kultur in Deutschland ist nicht darauf angelegt, über Gehälter und eigentümliches Geld im Besonderen offen zu reden. Vor diesem Hintergrund habe auch ich geklagt. Dabei wurde mein Verfahren vom Gericht zum Musterprozess erkoren, darauf hatte ich keinen Einfluss.

Wenn es nun für mich gilt, diesem Urteil noch etwas Positives abzugewinnen, dann freue ich mich auf Beschäftigte in der Diakonie, die unsere Kasse wählen, weil Vorstände z.B. von Ersatzkassen weit über 200.000 € verdienen und nach Maßgabe des Gesetzes beim Vergleich von Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit im Umgang mit Beitragsgeldern schlechter abschneiden. …

Schön, also versuchen wir diesem Urteil (und dieser gesetzlichen Regelung) etwas positives abzugewinnen:

Es ist doch gut, wenn die Krankenversicherten und potentielle Wechselwillige erfahren, wieviel die Chefs ihrer jeweiligen Krankenkassen verdienen. Das sind schließlich auch Kosten, die jedes einzelne Mitglied zu zahlen hat. Insofern wundert es auch nicht, dass z.B. die BILD schon ausführliche Artikel über die Krankenkassen gemacht hat, bei denen die Vorstände am meisten verdienen.

Da fällt mir gerade ein, dass die Knappschaft, die seit dem 1. April 2007 für alle gesetzlich Krankenversicherten mit ihrem günstigen Beitragssatz von 12,7 % (gültig seit 01.10.2006) anwählbar ist, in der Ausgabe 02/2007 der Mitgliederzeitschrift der tag auch eine Veröffentlichung der Vorstandsgehälter gemacht hat.

Zitat:

Der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Krankenversicherung sowie den Spitzenverband „Knappschaft“ zuständige Direktor wird nach B5 der Bundesbesoldungsordnung besoldet hat Anspruch auf eine entsprechende Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Für das Jahr 2006 betrug die Bruttovergütung einschließlich aller Nebenleistungen 87.712,04 Euro.

Da kann man ja glatt froh sein, dass bei der Knappschaft noch Beamte beschäftigt sind und der Chef der Krankenversicherung nach Beamtenrecht bezahlt wird. Momentan verdient er nämlich ungefähr soviel wie die erwähnte BKK Diakonie, die nach eigenen Angaben derzeit über 17.000 Mitglieder hat. Laut der Seite Auf einen Blick werden von der Knappschaft derzeit mehr als 1.400.000 Millionen Krankenversicherte betreut, das ist mehr als das 80-fache. Man stelle sich jetzt vor, man würde auch das 80-fache an Bezügen erhalten…

Machen Behörden ihre eigenen Gesetze?

30. Januar 2006

Folgendes habe ich im Netz gefunden:

Gegen „bürokratischen Wahnsinn“
„Kontakt“ schimpft über Verwaltungsaufwand: Die Hilfe leidet / Pfarrer Biedert: „unsozial“

Vom 30.01.2006
Von Ralf Schuster
Der Verein „Kontakt – Soziale Dienste“, der sich in Rüsselsheim um die Betreuung von Älteren und behinderten Bürgern kümmert, sieht diese gemeinnützige Arbeit durch immer mehr Büroarbeit und Verordnungen geschmälert. Von einem „bürokratischen Wahnsinn“ spricht Eva Eisenhauer, die seit 1992 für „Kontakt“ arbeitet. Während früher vielleicht zehn Prozent ihrer Tätigkeit für die Verwaltung draufgegangen seien, würden dafür jetzt weit über 50 Prozent erforderlich, worunter die inhaltliche Arbeit leide. Was dem Hilfeverein derzeit vor allem zu schaffen macht, ist die so genannte Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft, die seit dem Jahre 2003 für die Betreuung der 34 Helferinnen zuständig ist, die in 70 Haushalten tätig sind.
[...]
Während „Kontakt“ sich jetzt im 34. Jahr seines Bestehens um eine möglichst intensive Hilfe mit geringem Verwaltungsaufwand bemüht, beklagt Eva Eisenhauer zunehmende Bürokratisierung durch die für sie zuständige Behörde in Essen:
[...]
Zu Beginn dieses Jahres wurde beispielsweise das komplette Verfahren wieder geändert: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen jetzt bis zum „drittletzten Bankarbeitstag“ des Beschäftigungsmonats an die Knappschaft überwiesen sein, während man bisher Zeit bis zum 15. des Folgemonats hatte.
[...]
Auch Pfarrer Ullrich Biedert, Vorsitzender des Rüsselsheimer Vereins, schimpft: Er hält es für „unsozial“, wenn die Behörde denen das Leben schwer macht, die sich um schwache Menschen kümmern. Wer für andere die Ärmel hochkrempele, dem dürften nicht „Fesseln angelegt werden“, ärgert sich der Krankenhauspfarrer und stellt erbost fest: „Das sind Bürokraten.“

Mainspitze · Gegen „bürokratischen Wahnsinn“ – „Kontakt“ schimpft über Verwaltungsaufwand: Die Hilfe leidet / Pfarrer Biedert: „unsozial“

Die Fragen die sich jetzt mir stellen:

1.) Seit wann sind die ausführenden Behörden für die gesetzlichen Grundlagen, nach denen sie handeln, verantwortlich? Glaubt man etwa wirklich, dass die Bundesknappschaft Minijob-Zentrale in Essen die Gesetze macht? Aber jetzt weiß ich wenigstens warum meine Kolleginnen und Kollegen in Essen (und Gelsenkirchen) immer von ihrer Arbeitsbelastung berichten. Die müssen ja anscheinend auch noch die Gesetze machen…
2.) Wäre es diesem Verein lieber diese Angelegenheit mit jeder individuellen Krankenkasse (also in diesem Fall bis zu 34) und jedem zuständigen Finanzamt zu regeln? Oder ist dann doch eine einzige Behörde als Ansprechpartner sinnvoller?

Die Rentenversicherung hat mit der Steuer nichts zu tun!

21. Januar 2006

Schon vor einiger Zeit berichtete ich, dass es für Rentner nicht notwendig ist, Lohnsteuerkarten einzusenden.

Auch auf Renten sind Steuern zu zahlen – und dementsprechend kommen viele Anrufe zu diesem Themenkomplex bei uns an. Oft kriegen wir auch ungefragt die Lohnsteuerkarten eingesandt, die wir dann wieder zurückschicken. Wenn man uns am Telefon fragt, wer in Bezug auf die Steuer helfen kann, dann geben wir immer die Auskunft, dass man sich dazu an sein Finanzamt oder einen Steuerberater wenden soll – wir sind dazu weder befugt noch fachlich informiert. Ich bin ja froh, wenn ich selber meine Steuererklärung ohne Probleme hinbekomme… ;)

Anlässlich der herrschenden Verwirrung zu diesem Thema wurde im tag, der Kundenzeitschrift der knappschaftlichen Krankenversicherung, ein Artikel dazu gebracht. Dort stehen eigentlich alle notwendigen Informationen drin – und am Ende steht folgendes:

Ich habe individuelle Fragen zur Rentenbesteuerung. Wer kann mir helfen?
Individuelle Auskünfte zur Besteuerung können nur die Finanzämter, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine erteilen.

Das ist eine klare Ansage. Dennoch rufen sehr viele Versicherte auch gerade aufgrund dieses Artikels bei uns an und verweisen teilweise sogar darauf!

Warum das ganze?

Ganz einfach… direkt unter dem Artikel zum Thema Besteuerung der Renten findet sich folgender Artikel:

Individuelle Rentenberatung
Haben Sie Fragen zur Rente [...] haben Sie Interesse an der privaten Altersvorsorge?
[...]

Noch Fragen?
Für eine telefonische Beratung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...] unter der kostenfreien Telefonnummer [...] zu erreichen.

Eigentlich behandelt dieser Artikel die Auskunfts- und Beratungsstellen und listet alle Telefonnummern auf, damit man dort ggf. einen Termin vereinbaren kann. Der Absatz „Noch Fragen?“ verweist dann an die allgemeine Hotline – die manchmal auch zu den jeweiligen Sachbearbeitern hin verbindet.

Ich kann es absolut nachvollziehen, dass ein Rentner, der sich um die Steuerfragen seiner Rente sorgt, nach einem solchen Artikel erfreut den Hinweis über die individuelle Rentenberatung (auf der selben Seite, direkt dadrunter!) liest. Das er sich dann entweder an die dort genannten Servicenummern oder direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern, dessen direkte Durchwahl standardmäßig auf den Schreiben und Bescheiden steht, meldet.

Vielleicht hätte man hier durch das Layout eine bessere Trennung der beiden unabhänbgigen Artikel (Steuerbelastung der Renten und Auskunft- und Beratungsstellen) erreichen können – oder am besten nicht beides auf ein- und dieselbe Seite gelegt…

Geh doch zur Stasi!

11. Januar 2006

Seit Anfang des vergangenen Jahres gilt das sogenannte Kinderberücksichtigungsgesetz für die Pflegeversicherung.

Man kann es einfach erklären: Wer keine Kinder hat, zahlt seitdem mehr für die Pflegeversicherung. Wer nachweisen kann, dass er ein Kind hat bzw. hatte – der zahlt weiterhin soviel wie vorher.

Das ganze hat natürlich auch Auswirkungen auf die Rentenversicherung (gehabt):

BMG Pflegeversicherung

Für Rentnerinnen und Rentner gilt Folgendes:
Alle Altersrentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, haben keinen Beitragszuschlag zu tragen. Bei kinderlosen ab 1940 geborenen Rentnerinnen und Rentner wird der Beitragszuschlag ebenso wie die bisherigen Pflegeversicherungsbeiträge vom Rentenzahlbetrag durch den Rentenversicherungsträger einbehalten und an die Pflegeversicherung abgeführt. Zur Verwaltungsvereinfachung in der Übergangszeit nach Inkrafttreten des Gesetzes und zur Vermeidung von Rückabwicklungsfällen bei nicht rechtzeitigem Nachweis der Elterneigenschaft wurde für den Beitrag aus der Rente eine Sonderregelung getroffen: Die Beitragszuschläge für die Monate Januar, Februar und März 2005 werden durch einen erhöhten Beitragszuschlag für den April 2005 (4 mal 0,25 v.H. ergibt 1 v.H. im April 2005) abgegolten. Ab Mai 2005 gilt für die Beitragsabführung aus der Rente der Zuschlagssatz von 0,25 v.H.

Eigentlich ist das also ganz einfach. Weist der Versicherte nach, dass er ein Kind hat/te (z.B. durch die Geburtsurkunde des Kindes), dann richtet man es so ein, dass automatisch weniger Beiträge abgeführt werden. Schwierig wird es jedoch bei Adoptiv- und Stiefkindern. Dann müssen noch weitere Bescheinigungen beigelegt werden, so z.B. vom zuständigen Meldeamt.

Hierzu dann ein Auszug aus einem geführten Gespräch:

Versicherte: „Sie ziehen bei meinem Mann zuviel von der Rente ab! Wir haben doch eine Tochter, da muss er dann weniger zahlen.“
Sachbearbeiterin: „Moment, ich schau mal eben nach… also im Versicherungskonto ist es so gespeichert, dass ihr Mann die Elterneigenschaft nicht erfüllt hat. Deswegen wurden die höheren Beiträge einbehalten. Hat Ihr Mann denn im Rentenantrag die Tochter angegeben?“

Versicherte: „Natürlich! Und dennoch wird da mehr abgezogen. Das muss rückgängig gemacht werden!“
Sachbearbeiterin: „Warten Sie eben … ich hole mal eben die Akte und schaue dann nach … so, ich sehe jetzt gerade, dass ihr Mann eine Adoptivtochter hat. Da reicht uns nicht die Geburtsurkunde aus, da brauchen wir weitere Unterlagen. Dazu haben wir vor über zwei Monaten ein Merkblatt verschickt und noch einmal vor fünf Wochen. Da stand genau drauf, was wir für Informationen noch benötigen.“

Versicherte: „Sie sind mir ja lustig!“
Sachbearbeiterin: „Wieso? Haben Sie die Schreiben nicht bekommen?“

Versicherte: „Doch! Aber das ist doch eine Schweinerei! Typisch Wessi-Mentalität! Alles muss man nachweisen, bescheinigen und zertifizieren! Wie soll das denn jetzt noch gehen, das ist doch über 30 Jahre her! So werden die kleinen Leute geschröpft…“
Sachbearbeiterin: „Was ist denn jetzt ihr Problem? Sie müssen doch in diesem Fall nur noch eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt einreichen.“

Versicherte: „Na das ist mal wieder typisch! Wessi-Arroganz! Wie sie sicherlich ihrer schlauen Kiste entnehmen können, wohnen wir in Thüringen. In der ehemaligen DDR gab es nicht so einen Mist wie Pflegeversicherungsbeiträge und Einwohnermeldeämter. Wie soll mein Mann also dann eine solche Bescheinigung bekommen, wenn es keine Einwohnermeldeämter in der DDR gab? Wo soll er sich denn jetzt hinwenden?“
Sachbearbeiterin: „Wir brauchen einen Nachweis, dass Ihr Mann und die Adoptivtochter einen gemeinsamen Haushalt hatten. Vielleicht können Sie das ja anhand von anderen Unterlagen nachweisen…“
Versicherte legt auf.

Die Kollegin, die den Fall mitbekommen hat (die Frau des Versicherten war nicht wirklich leise…), meinte dazu nur:

Soll sie doch zur Stasi gehen! Die haben sicherlich Informationen über Adoptivkinder gesammelt…

Selten konnte ich mich nach einem ärgerlichen Telefonat so schnell wieder lachen… :)

Widerspruchsfrist nutzen!

2. Januar 2006

Heute habe ich durch eine Kollegin von einem „interessanten“ Fall gehört:

Es geht zwar nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VI, sondern um einen Fall einer gesetzlichen Krankenkasse (einer allgemeinen, vor Ort ansässigen Krankenkasse um genau zu sein…) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V.

Diese Angelegenheit der Krankenversicherung ist jedoch thematisch sehr nahe an der Rentenversicherung.

Worum geht es?
Ein Versicherter der Krankenkasse benötigte aufgrund eines chronischen Knieleidens unterstützende Beinschienen. Diese hat er bei seiner zuständigen Krankenkasse beantragt. Doch der ihn untersuchende Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) lehnte die Bewilligung dieser ca. 2000 Euro teuren Schienen ab, da sie nur bei Kreuzbandrissen verwendet werden.

Wenn man eine solche Ablehnung bekommt, dann hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Der Versicherte hat die meiner Meinung nach falsche Option gewählt:

Er akzeptierte den ablehnenden Bescheid, besorgte sich einige Zeit später darauf privat und gebraucht auf eigene Kosten (ca. 1000 Euro) solche Schienen. Danach ging er dann an die Presse und beschwerte sich über seine Krankenkasse.

Der Sprecher der Krankenkasse konnte dann der besorgten Presse auch nur noch mitteilen, dass die Krankenkasse an das Gutachten des MDK gebunden ist und auf Grundlage dessen entschieden hat. Hätte der Versicherte Widerspruch eingelegt, hätte die Krankenkasse die Meinung eines anderen Orthopäden eingeholt.

Was lernt man daraus?
Wenn man einen Ablehnungsbescheid der Sozialversicherung erhält und der Meinung ist, dass dies nicht korrekt sei, dann sollte man Widerspruch einlegen. Entweder schriftlich oder zur Niederschrift. Das genaue Vorgehen wird in der Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheides beschrieben.

Die Ablehnung jedoch zu akzeptieren (nichts anderes macht man ja, wenn man keinen Widerspruch einlegt) um dann sich nachher über die Zeitung zu beschweren, das bringt nicht viel. Zwar gibt es dann schlechte Presse für die Krankenkasse, wahrscheinlich auch etwas Mitleid für die entsprechende Situation, bei den zuständigen Sachbearbeitern der Krankenkasse sorgt das auch nicht gerade für viel Freude – und dem Versicherten ist nicht wirklich geholfen…

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen

9. Dezember 2005

Die ständigen Sparermahnungen aus der Politik haben bei den meisten Kassen noch keine sichtbaren Ergebnisse gebracht – zumindest, wenn es um die Ausgaben für die eigene Verwaltung geht.

Kostenfaktor: Krankenkassen geben noch mehr für Bürokratie aus – Wirtschaft – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten

Nun ja – das wundert mich nicht. Von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Krankenversicherung erfährt man ja, dass die höheren Verwaltungskosten ursächlich mit den gesetzlichen Änderungen zu tun haben.

So hat der schwarz/rote Gesundheitskompromiss – Zitat Horst Seehofer zur Verhandlung mit Ulla Schmidt „Meine schönste Nacht“ – einiges an Bürokratie geschaffen, ob es nun die neuen Befreiungsregelungen, die individuellen Zuschüsse zum Zahnersatz oder der Trubel um Sachen wie die von CDU/CSU geforderte Praxisgebühr sind.

Insofern kein Wunder, dass sich die Verwaltungskosten erhöht haben.

Der Kollege der das macht ist gerade im Urlaub

8. Dezember 2005

Sowas hört man fast täglich – da ruft man bei irgendeiner Behörde oder bei irgendeiner Firma (aus der ach so flexiblen privaten Wirtschaft) an und stellt sein Anliegen. Als Antwort folgt meistens:

Das macht der Kollege, der ist aber erst nächste Woche wieder erreichbar. Versuchen Sie es dann noch einmal!

Wenn man dann die Rückfrage stellt, ob das nicht jemand anderes auch machen/beantworten kann (vorzugsweise die Person, mit der man gerade spricht), dann meint man das ungläubige Gesicht des Gesprächspartners fast schon durch die Leitung zu hören…

Jemand anderes? Das macht nur der Kollege, und der ist erst nächste Woche wieder da!

Tja, da scheinen wir von der Deutschen Rentenversicherung doch etwas flexibler zu sein – zur Not muß man sich halt in die Materie einlesen, einen anderen Kollegen fragen und/oder dann zurückrufen. Auf nächste Woche vertrösten kommt selten bis gar nicht vor. „Ganzheitliche Sachbearbeitung“ nennt sich das.