Archiv für die Kategorie ‘Gerichte’

Warum Krankenkassen ihre Vorstandsgehälter veröffentlichen müssen und das Beamtentum Vorteile hat

29. April 2007

Dieser Beitrag hat zwar nicht unbedingt etwas direkt mit dem Thema Rente zu tun, da jedoch die große Mehrheit der Rentner in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dürfte es die Rentner interessieren, was mit den Beiträgen passiert, die ihre Brutto-Rente zur Netto-Rente reduzieren. Neben den reinen Leistungskosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Medikamente usw. zählen natürlich auch dei Verwaltungskosten der Krankenkassen zu den Kosten und logischerweise auch die Personalkosten und dort vor allem auch die Kosten für die Kassenvorstände.

Seit einiger Zeit gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Vorstände eine gesetzliche Verpflichtung die gezahlten Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Das ganze wird durch § 35 (6) S. 2 SGB IV geregelt:

Die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen sind in einer Übersicht jährlich zum 1. März, erstmalig zum 1. März 2004 im Bundesanzeiger und gleichzeitig, begrenzt auf die jeweilige Krankenkasse und ihre Verbände, in der Mitgliederzeitschrift der betreffenden Krankenkasse zu veröffentlichen.

Da das ganze nicht nur im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muß, sondern auch in den Mitgliederzeitschriften wird das ganze wohl auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

Gegen diese Regelung hat der alleinige Vorstand einer BKK geklagt, aber vor dem Bundessozialgericht verloren.
Interessant ist jedoch, dass der anscheinend betroffene Vorsitzende der BKK Diakonie diesen Blogbeitrag über die Angelegenheit kommentiert hat und dort erklärte:

… Ich selbst habe gestern das Urteil gegen meine BKK und gegen meine Grundrechte nach Art. 2 GG hinnehmen müssen. Der Höhe nach habe ich bei meinem Gehalt nichts zu verschweigen. Es liegt im Durchschnitt der Vorstandsgehälter von Krankenkassen dieser Größenordnung (80.000 – 100.000 €). Es ging mir – und dabei wurde ich vom Verwaltungsrat meiner Kasse unterstützt – um mein ganz persönliches Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Freiheit meiner Person. Die Kultur in Deutschland ist nicht darauf angelegt, über Gehälter und eigentümliches Geld im Besonderen offen zu reden. Vor diesem Hintergrund habe auch ich geklagt. Dabei wurde mein Verfahren vom Gericht zum Musterprozess erkoren, darauf hatte ich keinen Einfluss.

Wenn es nun für mich gilt, diesem Urteil noch etwas Positives abzugewinnen, dann freue ich mich auf Beschäftigte in der Diakonie, die unsere Kasse wählen, weil Vorstände z.B. von Ersatzkassen weit über 200.000 € verdienen und nach Maßgabe des Gesetzes beim Vergleich von Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit im Umgang mit Beitragsgeldern schlechter abschneiden. …

Schön, also versuchen wir diesem Urteil (und dieser gesetzlichen Regelung) etwas positives abzugewinnen:

Es ist doch gut, wenn die Krankenversicherten und potentielle Wechselwillige erfahren, wieviel die Chefs ihrer jeweiligen Krankenkassen verdienen. Das sind schließlich auch Kosten, die jedes einzelne Mitglied zu zahlen hat. Insofern wundert es auch nicht, dass z.B. die BILD schon ausführliche Artikel über die Krankenkassen gemacht hat, bei denen die Vorstände am meisten verdienen.

Da fällt mir gerade ein, dass die Knappschaft, die seit dem 1. April 2007 für alle gesetzlich Krankenversicherten mit ihrem günstigen Beitragssatz von 12,7 % (gültig seit 01.10.2006) anwählbar ist, in der Ausgabe 02/2007 der Mitgliederzeitschrift der tag auch eine Veröffentlichung der Vorstandsgehälter gemacht hat.

Zitat:

Der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Krankenversicherung sowie den Spitzenverband „Knappschaft“ zuständige Direktor wird nach B5 der Bundesbesoldungsordnung besoldet hat Anspruch auf eine entsprechende Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Für das Jahr 2006 betrug die Bruttovergütung einschließlich aller Nebenleistungen 87.712,04 Euro.

Da kann man ja glatt froh sein, dass bei der Knappschaft noch Beamte beschäftigt sind und der Chef der Krankenversicherung nach Beamtenrecht bezahlt wird. Momentan verdient er nämlich ungefähr soviel wie die erwähnte BKK Diakonie, die nach eigenen Angaben derzeit über 17.000 Mitglieder hat. Laut der Seite Auf einen Blick werden von der Knappschaft derzeit mehr als 1.400.000 Millionen Krankenversicherte betreut, das ist mehr als das 80-fache. Man stelle sich jetzt vor, man würde auch das 80-fache an Bezügen erhalten…

BILD scheitert mit Anzeige gegen Rentenbetrug

18. April 2006

Die BILD berichtet, dass das Verfahren gegen die Politik wegen des „Rentenbetruges“ eingestellt worden sei.

Deutlich entspannter liest sich das ganze – wie so oft – im entsprechenden Artikel von BILDBlog.de.

Eingeschränkte Wegefähigkeit führt zur Erwerbsminderungsrente

17. April 2006

Das Urteil könnte Folgen haben…

Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer.
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 die immer häufigere Praxis der Rentenversicherer gestoppt, Kranke und Behinderte durch vage Versprechen von der Erwerbsminderungsrente auszuschließen. Wenn sie einen möglichen Arbeitsplatz nicht absolut sicher erreichen können, haben sie danach Anspruch auf die volle Rente, heißt es in dem jetzt bekannt gegebenen Urteil. Die Klägerin kann im entschiedenen Fall noch gut sechs Stunden täglich arbeiten. Sie hat aber weder Auto noch Führerschein und ist nicht in der Lage, längere Wegstrecken zu gehen, um die nächste Bushaltestelle zu erreichen.
[....]
Die „Wegeunfähigkeit“ der Klägerin führe daher „zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung“.

Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer — kobinet

Wobei ich dazu anmerken muss, dass ich mich jetzt spontan nicht wirklich an Fälle erinnere, wo a) der Versicherte noch mehr als 6 Stunden arbeiten konnte und b) die Wegefähigkeit eingeschränkt war.

Scheinselbständige GmbH-Geschäftsführer und die Deutsche Rentenversicherung

14. April 2006

Schon vor einigen Wochen brachte ich das Thema auf ein Urteil zum Thema Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer.

Bei Rentenverunsicherung.de kann man nicht verstehen, wie dieses Urteil des Bundessozialgerichts durch die Deutsche Rentenversicherung ausgelegt wird.

Dort heißt es:

„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts entspricht nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nicht dem Sinn und Zweck der Regelung.“

Was wiederum Bernd F. Armonk im oben erwähnten Beitrag zu folgendem Text veranlasst:

Meine Frage: Wozu gibt es ein Bundessozialgericht?

Grundsätzlich würde ich dem Kollegen Armonk ja recht geben. Das Bundessozialgericht ist schon dafür da solche Fälle zu klären. Die Gesetzgebung damals wurde jedoch NICHT für GmbH-Geschäftsführer getroffen. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, daß die Deutsche Rentenversicherung das zuständige Ministerium um Klarstellung und ggf. gesetzgeberische Maßnahmen bittet.

Rentenabschläge verfassungswidrig?

19. März 2006

Es rollt mal wieder eine Welle von Widersprüchen an…

Das Bundessozialgericht hat das Bundesverfassungsgericht veranlasst,die Abschläge auf vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten zu überprüfen. Es soll entschieden werden,ob zum Beispiel Abschläge auf Rente nach Arbeitslosigkeit,bei Altersteilzeit oder bei Renten an Frauen verfassungswidrig sind.

Rentenabschläge verfassungswidrig?

Bisher ist es so, dass man die Altersrente regulär erst mit 65 bekommt und man unter gewissen Umständen (die der Rentenversicherungsträger aufwändig individuell prüfen muss; daher sollte man dies schriftlich erfragen) auch schon vorher in Rente gehen kann.
Falls man jedoch keinen Vertrauensschutz besitzt, muß man für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 % in Kauf nehmen. Bei maximal fünf Jahren (Rentenbeginn mit 60 statt mit 65) ergibt das einen Abschlag von 18 % auf die Rente.

Das Bundessozialgericht hat nun mehr dem Bundesverfassungsgericht zwei Vorlagebeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt (vom 28.Oktober 2004, Aktenzeichen:B 4 RA 42/02 R ;B 4 RA 44/02 R u. a.; und vom 23.August 2005 (Aktenzeichen:B 4 RA 28/03 R)). Jetzt muß das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheiden.

Es ist nun davon auszugehen, dass jetzt wieder eine Widerspruchswelle auf die Rentenversicherungsträger anrollen wird, da z.B. Sozialverbände und Gewerkschaften Musterwidersprüche anbieten (s.o. – gibt es auch als PDF), die (das zeigt die Erfahrung) gerne genutzt werden.

Wird die Deutsche Rentenversicherung finanziell durch GmbHs aufgepäppelt?

5. März 2006

Schon vor einiger Zeit sorgte die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts für einige Aufregung, denn daraus resultierend droht eine Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer. Diese sind – recht logisch – fast immer nur von einen Auftraggeber (die GmbH) tätig und somit nach dem geltenden Gesetz quasi scheinselbständig.

Der nachfolgende Artikel des ZDF erklärt das ganze recht gut:

Harte Zeiten für GmbH-Chefs
Urteil zur gesetzlichen Rentenversicherung könnte tausende Jobs gefährden

Ausgerechnet ein Urteil des Bundessozialgerichts schürt die Angst vor Pleiten und Arbeitslosigkeit in Deutschland. Danach werden GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, auch rückwirkend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Eine neue Auslegung eines bestehenden Gesetzes, die im schlimmsten Fall bis zu einer Million betroffener Chefs zehntausende Euro kosten kann. Im Mittelstand herrscht gleichermaßen Ärger und Unverständnis. Großer Gewinner könnte – zumindest kurzfristig – die staatliche Rentenkasse sein.
[...]
Klingeln in der Rentenkasse

Gewinner scheint es auch zu geben – die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Ihnen könnte das Urteil Millionen in die klammen Kassen spülen. Dort hält man sich allerdings bedeckt. „Wir haben den Prozess mit großem Interesse verfolgt“, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Anfang April kämen alle Rentenversicherungsträger zusammen, um über das Urteil zu beraten. Davor, bittet von der Heide um Verständnis, sei eine Stellungnahme nicht möglich.

Dass die gesetzlichen Rentenversicherungen auf die Finanzspritze verzichten, daran glaubt allerdings keiner so recht.
[...]

heute.de – Harte Zeiten für GmbH-Chefs

Man darf gespannt sein, wie die Rentenversicherungsträger damit umgehen. Der Schutz der Scheinselbständigen vor unzureichender sozialer Absicherung ist damals von der Politik sicherlich nicht für GmbH-Geschäftsführer eingeführt worden, sondern eher für Arbeitnehmer die erst entlassen und dann als scheinselbständige Unternehmer für ihren alten Arbeitgeber, der zum Auftraggeber mutierte, weiter arbeiten.

Einvernehmliche Scheidung: Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich?

18. Februar 2006

Bei einer Scheidung wird normalerweise auch ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Hier geht es darum, dass die beiden Ehepartner in Bezug auf die Zeit der Ehe versorgungstechnisch gleichgestellt werden.

Nunmehr plant die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Scheidungsrecht zu vereinfachen und bei einvernehmlichen Scheidungen auf die Konsultation von Anwälten zu verzichten (Quelle: SPIEGEL).

Das ganze wird auch im RA-Blog, im law blog und von einem Betroffenen mit Parteibuch in seinem Blog thematisiert.

Dort wurde auch die Frage aufgeworfen, ob auch der Versorgungsausgleich einvernehmlich durchgeführt werden soll. Der Netzeitung zufolge scheint das nicht der Fall zu sein:

Versorgungsausgleich

Nach den Plänen von Zypries würde das Familiengericht nach der notariellen Einigung der Ehegatten nur noch die Scheidung selbst aussprechen und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Durch den Wegfall der Anwaltspflicht könnten die einstigen Partner mehr als die Hälfte der normalen Kosten einsparen, hieß es.

NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Zypries will schnellere Scheidungen ermöglichen

Damit bleibt uns also der Versorgungsausgleich erhalten… demnächst gehen die eigenen und die des baldigen Ex-Partners dann wohl (via Gericht) direkt an die Versicherten.

Rentenkürzung gegen EU-Recht

18. Januar 2006

Da berichtet die tageszeitung (taz) aus Berlin mal über Renten…

Rentenkürzung gegen EU-Recht
BERLIN epd Die Kürzung von Rentenzahlungen für im Ausland lebende deutsche Rentner verstößt nach Auffassung des Berliner Sozialgerichtes gegen das Recht von EU-Bürgern auf Freizügigkeit. Deshalb seien zwei anhängige Verfahren zur Überprüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt worden, [...]

taz 18.1.06 Rentenkürzung gegen EU-Recht

… da ist das dann nicht ganz korrekt. Es werden eben nicht grundsätzlich alle Renten für im Ausland lebende deutsche Rentner gekürzt.

Hier geht es um Renten nach dem Fremdrentengesetz, was man dem Artikel (siehe Link) nicht wirklich entnehmen kann, höchstens durch Andeutungen.

Der bloggende Amtsrichter

11. Januar 2006

… verbirgt sich hinter der Adresse http://amtsrichter.blogspot.com.

Endlich mal das Geschehen vor Gericht von anderer Seite her beleuchtet – Rechtsanwälte die bloggen gibt es ja schon den einen oder anderen.

PS: Nachtrag:
Anscheind ein Link-Spammer… daher wurde auch der Link entfernt.

13 Monate und 2 Tage …

4. Januar 2006

13 Monate und 2 Tage auf eine Rentenauskunft gewartet.

Fragebogen zum Versorgungsausgleich eingereicht: 17.11.2004
Rentenauskunft erhalten: Gestern, mit Datum vom 19.12.2005
Anwartschaften von 1975-2004: monatlich 35,- EUR

Auf eine Rentenauskunft ohne Auslandsbezug habe ich noch nie so lange gewartet.

RA-Blog » Blog Archive » Kanzleirekord

Hmm… diese sogenannte Eheauskunft zum Versorgungsausgleich (die von den Familiengerichten beim zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden) hat wirklich ein bißchen lange gebraucht.

Das einzige was ich mir dabei als Grund vorstellen kann ist ein „wechselhaftes“ Arbeitsleben, denn wenn im maßgeblichen Zeitraum der Ehezeit der oder die Versicherte stets bei ein- und demselben Arbeitgeber gearbeitet hat, wäre das in 99,99999999 % aller Fälle eine Angelegenheit von Tagen gewesen.