Fast jede Behörde hat sie – ihre eigenen Aktenzeichen. Macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man mehrere Millionen Versicherte betreut, dann muss es da irgendwelche Unterscheidungsmerkmale geben.
Bei der Deutschen Rentenversicherung sind das die individuellen Rentenversicherungsnummern, manchmal RVNR und manchmal VSNR abgekürzt. Zu identifizieren sind die ganz einfach:
Erst eine zweistellige Zahl für den Rentenversicherungsträger, dann das Geburtsdatum in sechs Stellen, dann ein Buchstabe für den (Geburts-)Nachnamen, zwei weitere Ziffern (die bei Frauen erst mit 50 beginnen) und zu letzt die sogenannte Prüfziffer.
Ich kann ja verstehen, dass manche Versicherte nicht wissen, dass man diese Nummer angeben sollte. Gerade wenn die sich auf ein Telefonat oder ein Schreiben beziehen, denken die wahrscheinlich, dass man gerade ihren Fall noch auswendig in Erinnerung hat. Dumm nur, wenn da ein Herr Müller oder eine Frau Schmidt schreibt.
Wenn jedoch andere Behörden unsere Versicherungsnummer vergessen, obwohl sie wissen, dass die Zuordnung primär darüber erfolgt, dann ist das besonders ärgerlich. Besonders wenn es sich um die lieben Berufsgenossenschaften handelt:
Die müßten es eigentlich besser wissen und ärgerlich ist es vor allem dann, wenn man quasi für deren Fälle alles andere stehen und liegen lassen soll. Dann wäre zumindestens dahingehend etwas mehr Zuvorkommen angebracht.
PS: In Sachen Aktenzeichen gibt es derzeit (in Verbindung mit Anwälten) u.a. hier, hier und hier interessante Beiträge.