Archiv für die Kategorie ‘Berufsgenossenschaften’

Der Sinn und Zweck des Aktenzeichens

8. Dezember 2005

Fast jede Behörde hat sie – ihre eigenen Aktenzeichen. Macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man mehrere Millionen Versicherte betreut, dann muss es da irgendwelche Unterscheidungsmerkmale geben.

Bei der Deutschen Rentenversicherung sind das die individuellen Rentenversicherungsnummern, manchmal RVNR und manchmal VSNR abgekürzt. Zu identifizieren sind die ganz einfach:
Erst eine zweistellige Zahl für den Rentenversicherungsträger, dann das Geburtsdatum in sechs Stellen, dann ein Buchstabe für den (Geburts-)Nachnamen, zwei weitere Ziffern (die bei Frauen erst mit 50 beginnen) und zu letzt die sogenannte Prüfziffer.

Ich kann ja verstehen, dass manche Versicherte nicht wissen, dass man diese Nummer angeben sollte. Gerade wenn die sich auf ein Telefonat oder ein Schreiben beziehen, denken die wahrscheinlich, dass man gerade ihren Fall noch auswendig in Erinnerung hat. Dumm nur, wenn da ein Herr Müller oder eine Frau Schmidt schreibt. ;)

Wenn jedoch andere Behörden unsere Versicherungsnummer vergessen, obwohl sie wissen, dass die Zuordnung primär darüber erfolgt, dann ist das besonders ärgerlich. Besonders wenn es sich um die lieben Berufsgenossenschaften handelt:

Die müßten es eigentlich besser wissen und ärgerlich ist es vor allem dann, wenn man quasi für deren Fälle alles andere stehen und liegen lassen soll. Dann wäre zumindestens dahingehend etwas mehr Zuvorkommen angebracht.

PS: In Sachen Aktenzeichen gibt es derzeit (in Verbindung mit Anwälten) u.a. hier, hier und hier interessante Beiträge.

Der Kollege der das macht ist gerade im Urlaub

8. Dezember 2005

Sowas hört man fast täglich – da ruft man bei irgendeiner Behörde oder bei irgendeiner Firma (aus der ach so flexiblen privaten Wirtschaft) an und stellt sein Anliegen. Als Antwort folgt meistens:

Das macht der Kollege, der ist aber erst nächste Woche wieder erreichbar. Versuchen Sie es dann noch einmal!

Wenn man dann die Rückfrage stellt, ob das nicht jemand anderes auch machen/beantworten kann (vorzugsweise die Person, mit der man gerade spricht), dann meint man das ungläubige Gesicht des Gesprächspartners fast schon durch die Leitung zu hören…

Jemand anderes? Das macht nur der Kollege, und der ist erst nächste Woche wieder da!

Tja, da scheinen wir von der Deutschen Rentenversicherung doch etwas flexibler zu sein – zur Not muß man sich halt in die Materie einlesen, einen anderen Kollegen fragen und/oder dann zurückrufen. Auf nächste Woche vertrösten kommt selten bis gar nicht vor. „Ganzheitliche Sachbearbeitung“ nennt sich das.

Kippdatum und der pünktliche Zahlungsbeginn der Rente

5. Dezember 2005

Wie sich wahrscheinlich jeder vorstellen kann, muß man eine Rente zu einem bestimmten Datum berechnet haben, damit diese pünktlich zum Rentenbeginn ausgezahlt wird. Dies gilt natürlich auch für alle möglichen Änderungen in der Rentenhöhe die eine Neuberechnung erfordern. Ob nun neue Krankenversicherungsbeiträge, der Wegfall oder der Hinzutritt von Einkommensanrechnungen usw.usf.

Das ganze muß also vor dem sogenannten Kippdatum berechnet werden. Bei uns ist das Kippdatum der 4. eines Monats, so dass also momentan Renten aktuell mit einem Beginn Februar 2006 berechnet werden können. Sollte die Rente im Januar beginnen, startet die laufende Zahlung erst im Februar und für den Januar gibt es dann eine Nachzahlung. So diese sofort ausgezahlt wird, kommt man dadurch sogar noch schneller an sein Geld für den Januar.

Warum ich das ganze schreibe?
Ganz einfach: Anscheinend kennt dieses Prinzip die Bergbau-Berufsgenossenschaft nicht…

Ansonsten würden die nicht Ende November uns mitteilen, dass sie selber laufend ab 1. Dezember 2005 die Unfallrente erhöhen und wir das doch bitte bei unserer Rentenzahlung berücksichtigen sollen.
Hätte man uns das bis spätestens zum 2. November 2005 (man muß den Fall sich ja auch noch anschauen, teilweise komplizierte Berechnungen anstellen, das ganze muß geprüft und freigegeben werden usw.) mitgeteilt, wäre es kein Problem gewesen.
Hätte man das etwas später gemacht, dann hätte man die Dezember-Rente zurückrufen müssen, was aber auch noch ohne Probleme gegangen wäre.
Aber am 28. November 2005 uns die Mitteilung zu schicken, die auch noch einen gewissen Postweg intern wie extern hat, das zeugt nicht gerade von Verständnis…

Kein Wunder, dass derzeit viele Kolleginnen und Kollegen nicht gerade in Begeisterungsstürme ausbrechen, wenn sie das Stichwort Bergbau-BG hören.