Archiv für die Kategorie ‘Arbeitsämter’

58er Regelung bis Ende 2007 verlängert

3. Februar 2006

Die sogenannte 58er Regelung wurde bis Ende 2007 für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) verlängert.

58er-Regelung bis Ende 2007 verlängert

Erleichterte Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld gelten für die Jahrgänge bis 1949. Alle anderen müssen arbeitsbereit sein und manchmal auch Rentenabschläge hinnehmen.

Sonderregelungen für Arbeitslose, die bereits 58 Jahre alt sind oder werden gibt es sowohl beim regulären Arbeitslosengeld als auch beim Arbeitslosengeld 2. Diese sollten ursprünglich nur bis Ende 2005 gelten. Sie sind jedoch bis Ende 2007 verlängert worden.
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ihre-vorsorge.de: Themen 2006 – Arbeitslos 2006 – 58er-Regelung bis Ende 2007 verlängert

Mit dieser Regelung können über 58-Jährige weiter als arbeitslos gelten, obwohl sie nicht mehr vermittelt werden müssen. Wer diese Regelung nach § 428 SGB III in Anspruch nehmen will, muss sich jedoch bereit erklären, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Weitere und detaillierte Informationen finden sich auf der Website ihre-vorsorge.de die oben verlinkt ist.

Arbeitsamt nicht zu erreichen

2. Februar 2006

Das es problematisch ist mit dem Arbeitsamt der Arbeitsgemeinschaft für Hartz IV in Kontakt zu treten habe ich ja schon einmal am Rande thematisiert.

Diese Arbeitsgemeinschaften bewegen sich damit in bester Tradition zu den Arbeitsämtern bzw. neudeutsch Agenturen für Arbeit. Da ist es traditionell schwierig telefonisch durchzukommen. Neuerdings ist das noch schwieriger:

Wenn man früher versuchte eine Agentur für Arbeit zu erreichen war man quasi gekniffen, wenn man keine direkte Durchwahl hat. Über die Zentrale dauert es häufig ewig bis man a) jemanden erreicht und b) dann auch die korrekte Person erreicht.

Glücklich schätzte man sich daher, wenn man Durchwahlen hatte. Doch dummerweise ist seit kurzem (zumindestens bei der Agentur für Arbeit in Essen) das System geändert worden. Auch wenn man eine Durchwahl direkt anruft, landet man im Callcenter

Drücken Sie die 2 wenn Sie Fragen zu Arbeitslosengeld II – auch als Hartz IV bekannt – haben, drücken Sie die 1 wenn Sie Fragen zum Arbeitslosengeld I haben, drücken Sie die 5 wenn Sie Fragen …

Gestern mußte ich der Agentur für Arbeit in Essen mitteilen, dass eine Abrechnung eines Erstattungsanspruches noch etwas Zeit in Anspruch nnimmt. Nicht weil ich keine Lust darauf hatte – sondern weil neben der Agentur für Arbeit auch noch eine weitere Stelle einen Erstattungsanspruch hatte und diesen bisher nicht beziffert hat. Ich rief also bei der mir bekannten direkten Nebenstelle an:

Agentur für Arbeit: „Guten Tag, Agentur für Arbeit in Essen.“
Ich: „Ich wollte eigentlich mit Frau XYZ sprechen.“

AfA: „Tut mir leid. Wir im Call-Center dürfen nicht direkt zu den einzelnen Mitarbeitern verbinden.“
Ich: „Ich wollte der Frau XYZ aber etwas mitteilen, was recht dringend ist.“

AfA: „Das geht leider nicht. Aber ich notiere mir ihre Telefonnummer, maile das dann der Mitarbeiterin und sie wird sich dann in Kürze bei Ihnen melden.“
Ich: „Nein, wenn Sie der Frau XYZ sowieso mailen, dann teilen Sie ihr doch gleich mit, dass wir ihr Erinnerungsschreiben erhalten haben, aber den Erstattungsanspruch noch nicht abrechnen können, da wir noch die Bezifferung einer anderen Stelle benötigen. Vielen Dank!“ (legt auf)

Am liebsten hätte ich der Frau XYZ direkt gemailt. Aber eine Mailadresse fand sich nicht. Wohl nicht ohne Grund, wie man hier lesen kann!

Datenschutz am Telefon

13. Dezember 2005

Folgender Sachverhalt: Ein Versicherter bekommt seine ihm zustehende Rente rückwirkend gewährt.
Aus einem Originalschreiben der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landkreises (das sind diese kommunalen Behörden die zusammen mit den Arbeitsämtern Agenturen für Arbeit für das Arbeitslosengeld 2 zuständig sind) geht hervor, dass er keine Leistung mehr ab dem geplanten Rentenbeginn von dort bezieht.
Der Versicherte wurde jedoch irgendwann bei der Prüfung seines Anspruchs angerufen (weil eine Angabe unklar war) und dabei gab er an, dass er Arbeitslosengeld 2 auch über den gewünschten Rentenbeginn hinaus bezieht. Insofern hätte die ARGE also der Rentenversicherung gegenüber einen sogenannten Erstattungsanspruch. Sprich: Die bekommen das Geld (bzw. einen Teil davon) was sie dem Versicherten gezahlt haben von uns wieder, da wir vorrangiger Leistungsträger sind.
Nur ist ja aktenkundlich, dass die nicht nach Rentenbeginn zahlen und somit auch keinen Erstattungsanspruch haben. In so einem Fall wäre es an und für sich nicht richtig die angefallene Nachzahlung eben nicht sofort auszuzahlen.

Also versucht man diese ARGE zu erreichen, um das abzuklären. Ist natürlich sowieso erstmal ein Heidenaufwand, denn aus unverständlichen Gründen haben alle ARGEs dieser Republik falsche Briefbögen bekommen. Auf diesen irrtümlich ausgelieferten Briefbögen stehen nämlich Felder wie „Ansprechpartner“ und „Durchwahl“. Nur sind diese Felder bisher immer(!) frei geblieben, so dass man nur die Zentrale direkt erreichen kann. Oder auch nicht. :(

Doch ich sollte nicht meckern, ich kam wenigstens in eine normale Warteschleife. Es gibt ja auch die perfide Variante, wo man mit dem Hinweis „Alle Leitungen sind belegt, versuchen Sie es später noch einmal, wir beenden jetzt das Gespräch“ nach einer gewissen Wartezeit ‘rauskatapultiert wird.

Nach ca. 10 Minuten in der Warteschleife (während der ich noch einige andere Sachen sortierte) hatte ich endlich ein Freizeichen und eine Sachbearbeiterin am Apparat. Ich sagte ihr wer ich bin und dass ich zur dortigen Kundennummer eine Frage hätte und zwar … und schon wurde ich unsanft unterbrochen:

„Wir dürfen keine telefonischen Auskünfte geben! Bitte schreiben Sie uns dazu!“

Auch meine Versuche ihr klarzumachen, dass ich versuche ihr Geld bzw. das Geld ihrer Behörde zu sparen blieb sie hart. Sie liess nicht mit sich diskutieren und frustriert beendete ich kurz darauf das Gespräch.

Ein Kollege der das ganze mitbekommen hatte meinte nur, dass ich folgendes hätte sagen müssen:

„Hören Sie? Sie haben uns mitgeteilt, dass der Versicherte kein ALG2 mehr von Ihnen ab Rentenbeginn 01.09.2005 mehr bekommt. Nach unseren Informationen bekommt er das aber doch. Wenn Sie das jedoch jetzt nicht telefonisch mit mir abklären wollen, dann wird die Nachzahlung nicht gehalten, sondern sofort dem Versicherten überwiesen. Dann ist das Geld weg und sie können keinen Erstattungsanspruch mehr geltend machen. Und dann versuchen Sie mal einem Rentenbezieher mit einer Rente in Höhe von ca. 800 Euro was zu pfänden. Also geben Sie mir jetzt die Auskunft die ich will oder wollen Sie persönlich dazu beitragen, dass das Budget für Hartz IV noch weiter ansteigt?“

Klingt irgendwie gut… aber dafür bin ich eigentlich viel zu schüchtern. ;)

Der Kollege der das macht ist gerade im Urlaub

8. Dezember 2005

Sowas hört man fast täglich – da ruft man bei irgendeiner Behörde oder bei irgendeiner Firma (aus der ach so flexiblen privaten Wirtschaft) an und stellt sein Anliegen. Als Antwort folgt meistens:

Das macht der Kollege, der ist aber erst nächste Woche wieder erreichbar. Versuchen Sie es dann noch einmal!

Wenn man dann die Rückfrage stellt, ob das nicht jemand anderes auch machen/beantworten kann (vorzugsweise die Person, mit der man gerade spricht), dann meint man das ungläubige Gesicht des Gesprächspartners fast schon durch die Leitung zu hören…

Jemand anderes? Das macht nur der Kollege, und der ist erst nächste Woche wieder da!

Tja, da scheinen wir von der Deutschen Rentenversicherung doch etwas flexibler zu sein – zur Not muß man sich halt in die Materie einlesen, einen anderen Kollegen fragen und/oder dann zurückrufen. Auf nächste Woche vertrösten kommt selten bis gar nicht vor. „Ganzheitliche Sachbearbeitung“ nennt sich das.

58′er Regelung und die Mißverständnisse

3. Dezember 2005

Kommende Woche dürfte die 58er Regelung Thema sein. Arbeitslose ab 58 Jahren können nach dieser Regelung unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld beziehen, ohne daß sie dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen müssen. Sie müssen sich nicht mehr zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt bereithalten, was die Arbeitsvermittler entlastet. Sie müssen im Gegenzug zum frühestmöglichen Zeitpunkt Rente beantragen und werden nicht mehr als arbeitslos gezählt. Die Arbeitslosenzahl fällt entsprechend geringer aus. Derzeit machen nach Schätzungen etwa 400 000 ältere Arbeitslose von der Regelung Gebrauch.

Mit Ministerin Ulla Schmidt hat die Union ihre Probleme

Tja, ganz so, wie im obigen Artikel berichtet dürfte es nicht sein. Die entsprechenden Personen, die hier den § 428 SGB III in Anspruch nehmen, müssen die Rente erst dann in Anspruch nehmen, wenn sie abschlagsfrei gezahlt wird.

Was heißt das?
Generell sollte man ja mit 65 Jahren in Rente gehen, kann jedoch unter Umständen schon eher eine Altersrente bekommen. Dies kann man – wenn man die Voraussetzungen erfüllt – ggf. schon mit 60, also fünf Jahre eher als eigentlich vorgesehen. Wenn man Glück (und Vertrauensschutz) hat abschlagsfrei, wenn man Pech hat, dann gibt es pro Monat 0,3 % weniger – also bei 5 Jahren insgesamt 18 % weniger.

Ausblicke
Nach bisherigen Berichten soll diese Regelung ggf. fallen – nach dem Motto „Dann gehen die halt mit Abschlägen in den Ruhestand“. Beschlossen ist das aber noch nicht.