Archiv für die Kategorie ‘Anwälte’

Wofür bekommen Anwälte eigentlich ihr Geld?

19. April 2006

Vor einiger Zeit fragte ich schon einmal, wieviel Anwälte eigentlich für simples Handeln bekommen.

Damals hatte ein Anwalt eines unserer Versicherten einfach einen Muster-Widerspruch aus dem Internet abgetippt und im Namen seines Mandanten eingereicht. Das hätte der Mandant auch selber machen können – wäre garantiert günstiger gewesen.

Heute hatte ich wieder einen Fall mit einem bemerkenswerten Brief eines Anwaltes. Diesmal fragte ich mich nicht nur, wieviel Geld der Anwalt für ein solches Schreiben bekommt, sondern wo er seine Anwaltszulassung her hat.

Natürlich ist das Rentenrecht manchmal eine komplizierte Angelegenheit. Wenn ein Versicherter dort etwas nicht versteht, dann habe ich dafür vollstes Verständnis. Auch ich finde manche Regelungen kompliziert und teilweise sogar extrem unverständlich (als ein Beispiel sei hier § 6 VAHRG genannt, dessen Sinn ich bis heute nicht verstehe).

Wenn jedoch ein Anwalt eine Sache nicht versteht – dann finde ich das schon umso bemerkenswerter. Vor allem wenn es sich um eine eigentlich nicht schwierige Angelegenheit handelt.

Im konkreten Sachverhalt ging es um den Hinzuverdienst. Der Anwalt schrieb im Namen seines Mandanten und bat uns um Mitteilung, wieviel er denn zu seiner medizinischen Rente noch hinzuverdienen dürfe.
Das ist ja an und für sich kein Problem – das rechnet man eben schnell manuell aus (bzw. hat es schon irgendwann mal ausgerechnet), schreibt das kurz dem Anwalt und denkt sich, die Angelegenheit wäre erledigt.

Nix da!
Besagter Anwalt schrieb dann weiter und fragte, wie denn das zu verstehen sei, dass der Versicherte zu seiner Rente die Summe X Euro rentenunschädlich hinzuverdienen könne. Müßte man von dieser Summe X noch seine Rentenhöhe Y abziehen oder wäre damit nur der eigentliche Hinzuverdienst gemeint?

Wenn ein Rentner das gefragt hätte – das hätte ich noch verstanden. Aber alle Rentner, mit denen ich bisher zum Thema „Hinzuverdienst“ gesprochen habe, verstanden das instinktiv so wie es gemeint ist.

Vielleicht kennt sich der besagte Anwalt auch nicht mit dem Rentenrecht aus. Mag sein, will ich nicht ausschließen (angesichts seiner anderen Schreiben würde ich das sogar fast schon annehmen wollen…). Aber gerade ein Anwalt sollte doch wohl wissen, daß man im Zweifelsfall einfach mal nur im Gesetz nachschlagen muß:
Man kann jetzt über § 96 a SGB VI sagen was man will – aber grundsätzlich verstehen müßte den jeder, auch ein Anwalt.

PS: Zur Sicherheit hier noch einmal die richtige Lösung:
Natürlich wird die Rente NICHT zum Hinzuverdienst gezählt. Im Gesetz steht ja mehr als eindeutig:

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt, [...]

Einvernehmliche Scheidung: Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich?

18. Februar 2006

Bei einer Scheidung wird normalerweise auch ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Hier geht es darum, dass die beiden Ehepartner in Bezug auf die Zeit der Ehe versorgungstechnisch gleichgestellt werden.

Nunmehr plant die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Scheidungsrecht zu vereinfachen und bei einvernehmlichen Scheidungen auf die Konsultation von Anwälten zu verzichten (Quelle: SPIEGEL).

Das ganze wird auch im RA-Blog, im law blog und von einem Betroffenen mit Parteibuch in seinem Blog thematisiert.

Dort wurde auch die Frage aufgeworfen, ob auch der Versorgungsausgleich einvernehmlich durchgeführt werden soll. Der Netzeitung zufolge scheint das nicht der Fall zu sein:

Versorgungsausgleich

Nach den Plänen von Zypries würde das Familiengericht nach der notariellen Einigung der Ehegatten nur noch die Scheidung selbst aussprechen und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Durch den Wegfall der Anwaltspflicht könnten die einstigen Partner mehr als die Hälfte der normalen Kosten einsparen, hieß es.

NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Zypries will schnellere Scheidungen ermöglichen

Damit bleibt uns also der Versorgungsausgleich erhalten… demnächst gehen die eigenen und die des baldigen Ex-Partners dann wohl (via Gericht) direkt an die Versicherten.

Unsere kleine Vorlesestunde

17. Januar 2006

Im Lawblog habe ich gerade den Beitrag Telefon-Joker gelesen.

Dort geht es darum, dass jemand um Rückruf bittet, da er ein Schreiben erhalten habe und wissen möchte worum es da geht. Die Bemerkung dazu lautet einfach nur:

Von wenn es von mir ist, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es drinsteht.

Sowas kommt nicht nur bei Anwälten vor – auch bei der Rentenversicherung. Sehr häufig rufen die Versicherten an und wollen wissen, was wir von Ihnen wollen. Zumeist dann, wenn wir Ihnen vorher geschrieben haben. Und ganz ehrlich – das steht echt oft in dem Schreiben drin!

Letzte Woche noch mußte ich zum Beispiel jemanden am Telefon sagen, dass wir gerne seinen Ausbildungsvertrag hätten, um seine Ausbildungszeiten im Rentenversicherungskonto zu speichern. Das hatte er dann verstanden. Leider nicht das vorherige Schreiben:

Sehr geehrter Herr …,

bitte senden Sie uns Ihren Ausbildungsvertrag entweder im Original oder aber als beglaubigte Kopie ein, [...]

Sowas nenne ich dann immer gerne Unsere kleine Vorlesestunde denn es kommt mehrmals pro Woche vor, dass Versicherte von uns Post bekommen, anrufen weil sie wissen wollen, was gemeint ist und nachher genau das Schreiben noch einmal vorgelesen bekommen – und dann aber wissen, was wir wollen.

Hält zwar etwas auf – ist aber irgendwie doch ganz nett.

Der bloggende Amtsrichter

11. Januar 2006

… verbirgt sich hinter der Adresse http://amtsrichter.blogspot.com.

Endlich mal das Geschehen vor Gericht von anderer Seite her beleuchtet – Rechtsanwälte die bloggen gibt es ja schon den einen oder anderen.

PS: Nachtrag:
Anscheind ein Link-Spammer… daher wurde auch der Link entfernt.

13 Monate und 2 Tage …

4. Januar 2006

13 Monate und 2 Tage auf eine Rentenauskunft gewartet.

Fragebogen zum Versorgungsausgleich eingereicht: 17.11.2004
Rentenauskunft erhalten: Gestern, mit Datum vom 19.12.2005
Anwartschaften von 1975-2004: monatlich 35,- EUR

Auf eine Rentenauskunft ohne Auslandsbezug habe ich noch nie so lange gewartet.

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Hmm… diese sogenannte Eheauskunft zum Versorgungsausgleich (die von den Familiengerichten beim zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden) hat wirklich ein bißchen lange gebraucht.

Das einzige was ich mir dabei als Grund vorstellen kann ist ein „wechselhaftes“ Arbeitsleben, denn wenn im maßgeblichen Zeitraum der Ehezeit der oder die Versicherte stets bei ein- und demselben Arbeitgeber gearbeitet hat, wäre das in 99,99999999 % aller Fälle eine Angelegenheit von Tagen gewesen.

Wieviel bekommt man als Anwalt eigentlich…

16. Dezember 2005

Musterwiderspruch für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner

Sozialverband VdK Deutschland – Musterwiderspruch für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner

… wenn man einen Widerspruch eines Sozialverbandes einfach abtippt und für den Versicherten abschickt?

Würde mich mal interessieren – viel Arbeitsaufwand dürfte das ja nicht gewesen sein.

An und für sich ist es auch egal, ob der Widerspruch vom Anwalt eingereicht wird oder ob man den Text irgendwo als Kopie bezieht und dann einreicht.

Der Sinn und Zweck des Aktenzeichens

8. Dezember 2005

Fast jede Behörde hat sie – ihre eigenen Aktenzeichen. Macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man mehrere Millionen Versicherte betreut, dann muss es da irgendwelche Unterscheidungsmerkmale geben.

Bei der Deutschen Rentenversicherung sind das die individuellen Rentenversicherungsnummern, manchmal RVNR und manchmal VSNR abgekürzt. Zu identifizieren sind die ganz einfach:
Erst eine zweistellige Zahl für den Rentenversicherungsträger, dann das Geburtsdatum in sechs Stellen, dann ein Buchstabe für den (Geburts-)Nachnamen, zwei weitere Ziffern (die bei Frauen erst mit 50 beginnen) und zu letzt die sogenannte Prüfziffer.

Ich kann ja verstehen, dass manche Versicherte nicht wissen, dass man diese Nummer angeben sollte. Gerade wenn die sich auf ein Telefonat oder ein Schreiben beziehen, denken die wahrscheinlich, dass man gerade ihren Fall noch auswendig in Erinnerung hat. Dumm nur, wenn da ein Herr Müller oder eine Frau Schmidt schreibt. ;)

Wenn jedoch andere Behörden unsere Versicherungsnummer vergessen, obwohl sie wissen, dass die Zuordnung primär darüber erfolgt, dann ist das besonders ärgerlich. Besonders wenn es sich um die lieben Berufsgenossenschaften handelt:

Die müßten es eigentlich besser wissen und ärgerlich ist es vor allem dann, wenn man quasi für deren Fälle alles andere stehen und liegen lassen soll. Dann wäre zumindestens dahingehend etwas mehr Zuvorkommen angebracht.

PS: In Sachen Aktenzeichen gibt es derzeit (in Verbindung mit Anwälten) u.a. hier, hier und hier interessante Beiträge.

Pförtner, Registrator, Fotokopierer …

3. Dezember 2005

Da ist man in Mitteldeutschland auf jeden Fall erfindungsreicher als bei uns. In meinen einschlägigen Akten sollen die Antragsteller immer Pförtner werden.

RA-Blog » Blog Archive » Erwerbsunfähig oder Pförtner?

… im Grunde sagen solche sogenannten Verweisungstätigkeiten eigentlich doch nur aus, dass die entsprechende Person sehr wohl noch arbeiten kann, es sich dabei jedoch eher um die leichten und leichtesten Jobs handelt.

PS: Auf jeden Fall gibt es jetzt eine neue Kategorie Anwälte.