FDP will Hinzuverdienstgrenzen bei Renten streichen

By rente

Der Nachrichtensender N24 berichtet über Pläne des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle. Demnach hat er folgendes in der Bild am Sonntag gefordert:

“Zugleich wollen wir den Anreiz für Rentner erhöhen, nebenher zu arbeiten. Die Zuverdienstgrenzen sollen komplett wegfallen. Und wer hinzuverdient, zahlt darauf keine Arbeitslosenversicherung mehr”, so Westerwelle.

Merkwürdig. Weiß Herr Westerwelle vielleicht gar nicht, warum es Hinzuverdienstgrenzen gibt?

Um das ganze mal aufzudröseln:

Hinzuverdienstgrenzen gibt es bei folgenden Rentenarten

  1. Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr
  2. Hinterbliebenenrenten ab dem 18. Lebensjhar
  3. medizinischen Renten

Wer also eine Altersrente bezieht und das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann soviel hinzuverdienen, wie er will (Vorsicht: Das gilt erst ab Monat nach der Vollendung des 65. Lebensjahres!). Das ist meiner Meinung auch richtig so, wenn ein Rentner sich ein paar Euros hinzuverdienen will, dann soll er das machen.

Bei den anderen Renten (den oben aufgelisteten) ist das jedoch nicht so. Und womit? Mit Recht! Warum? Ganz einfach: Die anderen Renten sind nicht die Regelrenten. Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr sind vorgezogene Renten z.B. weil jemand arbeitslos ist oder z.B. eine Schwerbehinderung hat. Es ist nicht der gewollte Regelfall in der Systematik der Rentenversicherung.

Bei den Hinterbliebenenrenten sieht es genau so aus:
Hier bekommt jemand (Witwe/r, Waise/n) eine Rentenleistung, obwohl er hierfür nie Beiträge selbst gezahlt hat. Auch wenn damit das Versicherungsprinzip ein wenig ad absurdum geführt wird, ist das meiner Meinung nach richtig, denn eine 80-jährige Witwe kann sich nicht unbedingt selbst versorgen, wenn ihr Gatte plötzlich stirbt.
Die sogenannte Einkommensanrechnung wird jedoch durchgeführt, damit diese an sich versicherungsfremden Leistungen nicht den Leuten gewährt werden, die nicht bedürftig sind. Die volle Rente gibt es also nur für die Hinterbliebenen, die keinen Hinzuverdienst haben bzw. unterhalb der Freigrenzen liegen.

Die medizinischen Renten zeigen ganz besonders wie absurd die Idee der FDP ist:
Eine medizinische Rente wird gewährt, weil man nicht mehr arbeiten kann. Dennoch kann man bei diesen Renten etwas hinzuverdienen. Wenn dies jedoch zu hoch wird, wird geprüft, ob der Rentenanspruch dadurch wegfällt. Nach dem Motto: “Ist ja gar nicht notwendig!”

Das finde ich sehr richtig, denn wenn ein Rentner einer sogenannten vollen Erwerbsminderungsrente der Meinung ist, dass er noch z.B. weit über 1.000 Euro hinzuverdienen möchte, dann fragt man sich doch, ob seine Erwerbsfähigkeit wirklich so sehr gemindert ist…

Dennoch halte ich die Regeln für den Hinzuverdienst für verbesserungsfähig, doch dazu schreibe ich morgen etwas.

Die Hinterbliebenenrenten ab dem 18. Lebensjahr (diese Altersgrenze ist für Waisenrenten wichtig)

2 Antworten zu “FDP will Hinzuverdienstgrenzen bei Renten streichen”

  1. Hinzuverdienstregelungen bei Renten sind unfair! « Die Rente ist sicher sagt:

    [...] Die Rente ist sicher Gedanken aus dem Innenleben der Deutschen Rentenversicherung « FDP will Hinzuverdienstgrenzen bei Renten streichen [...]

  2. Ahrens sagt:

    Die Hinzuverdienstgrenzen für FRührentner sind nicht nur unfair, sondern meiner Meinung nach verfassungswidrig. Wer früher als 65 in Rente geht, hat pro Jahr einen Abschlag von 3,6 % seiner Rente hinzunehmen. Das deshalb, damit sein früheres Ausscheiden für die Versichertengemeinschaft ohne Nachteile bleibt. Wenn dem so ist, dann wird er einem Rentner mit 65 gleichgestellt, zusätzlicher Regelungen bedarf es nicht. Die Kürzung aber um 1/3, 1/2 oder der ganzen Rente bezogen auf feste Größen in der 1. Kürzung bei dem 3. Überschreiten der 350 €-Grenze führt dazu, dass u.U. sehr viel mehr einbehalten wird, als zuviel hinzuverdient wurde, ein Drittel Rente auch bei jedem etwas anderes ist. Also wird der zusätzlich abkassiert, der mehr Rente bekommt als ein anderer bei gleichem Verstoß gegen die Hinzuverdienstgrenze. Das ließe sich jetzt beliebig fortsetzen: bei Regelungen der Hinzuverdienstgrenzen bei Hartz IV-Empfängern, Hinzuverdienstgrenzen bei Pensionären, bei Abgeordneten. Überall andere Regelungen. Wann klagt endlich einer in Karlsruhe?

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