Die Politik hat entschieden: Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben der Rente mit 67 zugestimmt – gegen den Protest von Gewerkschaften und Sozialverbänden, die das ganze für eine verkappte Rentenkürzung halten.
Noch ist die Rente mit 67 jedoch nicht durchgesetzt, denn bevor das Gesetz in Kraft tritt, muß dies der Bundespräsident Horst Köhler noch unterzeichnen.
Normalerweise ein rein formaler Akt – aber wer Horst Köhler kennt, der weiß, daß dieser nicht automatisch jedes Gesetz unterzeichnet.
So versucht der Sozialverband Deutschland (SoVD; laut einem Bericht der Bild-Zeitung) den Bundespräsidenten davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist.
Der SoVD argumentiert dahingehend, dass die geplante Ausnahme der Rente mit 67 (wenn man 45 Jahre mit Beitragszeiten in seinem Rentenkonto hat) eventuell mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
In der offiziellen Stellungnahme des SoVD im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens heißt es hierzu:
1.1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Für besonders langjährig Versicherte soll nach dem Gesetzentwurf eine neue Altersrente, die so genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI-E), eingeführt werden. Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres sollen hiernach diejenigen Versicherten haben, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit und Pflege sowie Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten erreicht haben (§ 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a SGB VI-E).
Der SoVD hat erhebliche Bedenken gegen diese neue Rentenart, da ein großer Teil der Versicherten die geforderten 45 Pflichtbeitragsjahre schon heute nicht mehr erreichen kann. Insbesondere bei den Frauen kann gegenwärtig nur eine äußerst geringe Zahl 45 oder mehr Versicherungsjahre vorweisen. Die geplante Berücksichtigung von Zeiten der Pflege bzw. Kindererziehung wird an dem weit gehenden, faktischen Ausschluss der Frauen von dieser neuen Rentenart nicht viel ändern. Im Übrigen sollen Versicherungsjahre aus Arbeitslosigkeit bzw. Krankheit für diese Rentenart nicht zählen. Damit wird ein weiterer Teil der Versicherte von der Inanspruchnahme dieser Rentenart faktisch ausgeschlossen.
Die geplante Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellt sich für den SoVD vor diesem Hintergrund als „Privilegiertenrente“ dar. Sie wird vor allem diejenigen Versicherten besser stellen, die über eine geschlossene Erwerbsbiographie und vielfach auch über verhältnismäßig hohe Rentenansprüche verfügen. Der SoVD spricht sich daher gegen eine solche von der Solidargemeinschaft der Rentenversicherung finanzierte „Privilegiertenrente“ aus. Die geplante Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist mit dem Solidaritätsgrundsatz der Rentenversicherung unvereinbar.
Die fettgedruckte Passage ist der Grund, warum jetzt der SoVD dem Bundespräsidenten schreibt. Ich bin sehr gespannt ob das vom Bundespräsidenten aufgegriffen wird.
Persönlich glaube ich jedoch nicht, daß der Bundespräsident das Gesetz zur Rente mit 67 als verfassungswidrig ansehen und daher nicht unterzeichnen wird.
23. September 2008 um 14:40
Bei mir und sicher vielen anderen Beschäftigten liegt der Fall völlig anders. Ich habe nämlich bereits mit 60 Jahren die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte erreicht, kann aber erst mit 65 Jahren abschlagsfrei meine Rente beanspruchen. Dies stellt nach meiner Rechtsauffassung einen gravierenden Nachteil bzw. eine Ungleichbehandlung des Personenkreises dar, der früher als andere mit der Berufstätigkeit begonnen hat. Dagegen sollte dringend geklagt werden.
MfG
Gerlinde Hölzel