Wird die Deutsche Rentenversicherung finanziell durch GmbHs aufgepäppelt?

By rente

Schon vor einiger Zeit sorgte die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts für einige Aufregung, denn daraus resultierend droht eine Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer. Diese sind – recht logisch – fast immer nur von einen Auftraggeber (die GmbH) tätig und somit nach dem geltenden Gesetz quasi scheinselbständig.

Der nachfolgende Artikel des ZDF erklärt das ganze recht gut:

Harte Zeiten für GmbH-Chefs
Urteil zur gesetzlichen Rentenversicherung könnte tausende Jobs gefährden

Ausgerechnet ein Urteil des Bundessozialgerichts schürt die Angst vor Pleiten und Arbeitslosigkeit in Deutschland. Danach werden GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, auch rückwirkend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Eine neue Auslegung eines bestehenden Gesetzes, die im schlimmsten Fall bis zu einer Million betroffener Chefs zehntausende Euro kosten kann. Im Mittelstand herrscht gleichermaßen Ärger und Unverständnis. Großer Gewinner könnte – zumindest kurzfristig – die staatliche Rentenkasse sein.
[...]
Klingeln in der Rentenkasse

Gewinner scheint es auch zu geben – die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Ihnen könnte das Urteil Millionen in die klammen Kassen spülen. Dort hält man sich allerdings bedeckt. „Wir haben den Prozess mit großem Interesse verfolgt“, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Anfang April kämen alle Rentenversicherungsträger zusammen, um über das Urteil zu beraten. Davor, bittet von der Heide um Verständnis, sei eine Stellungnahme nicht möglich.

Dass die gesetzlichen Rentenversicherungen auf die Finanzspritze verzichten, daran glaubt allerdings keiner so recht.
[...]

heute.de – Harte Zeiten für GmbH-Chefs

Man darf gespannt sein, wie die Rentenversicherungsträger damit umgehen. Der Schutz der Scheinselbständigen vor unzureichender sozialer Absicherung ist damals von der Politik sicherlich nicht für GmbH-Geschäftsführer eingeführt worden, sondern eher für Arbeitnehmer die erst entlassen und dann als scheinselbständige Unternehmer für ihren alten Arbeitgeber, der zum Auftraggeber mutierte, weiter arbeiten.

5 Antworten zu „Wird die Deutsche Rentenversicherung finanziell durch GmbHs aufgepäppelt?“

  1. Philippe sagt:

    Guten Abend erstmal *soviel_Zeit_muss_sein*,

    naja, irgendwie muss ja etwas Geld in die Rentenversicherung kommen und wenn _nur_ mit aller Gewalt, dann eben so. Was bleibt schon, außer weiter abzuwarten…

    Gruß, Philippe

  2. rente sagt:

    Guten Abend!

    Ich denke aber nicht, dass das so bleiben wird. Gerade hierfür ist das Gesetz nicht gemacht worden.

  3. Rentenverunsicherung.de » Kannitverstaan sagt:

    [...] Im Blog Die Rente ist sicher wurde bereits am 5. März das Thema Rentenversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern behandelt. Nun hat die Deutsche Rentenversicherung dazu einen Beschluss gefasst. Bemerkenswert ist folgender Satz: Die Entscheidung des Bundessozialgerichts entspricht nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nicht dem Sinn und Zweck der Regelung. Meine Frage: Wozu gibt es ein Bundessozialgericht?   [...]

  4. Die Rente ist sicher sagt:

    Scheinselbständige GmbH-Geschäftsführer und die Deutsche Rentenversicherung

    Schon vor einigen Wochen brachte ich das Thema auf ein Urteil zum Thema Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer.
    Bei Rentenverunsicherung.de kann man nicht verstehen, wie dieses Urteil des Bundessozialgerichts durch die Deutsche Rentenve…

  5. Die Rente ist sicher sagt:

    Scheinselbständige GmbH-Geschäftsführer und die Deutsche Rentenversicherung

    Schon vor einigen Wochen brachte ich das Thema auf ein Urteil zum Thema Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer.
    Bei Rentenverunsicherung.de kann man nicht verstehen, wie dieses Urteil des Bundessozialgerichts durch die Deutsche Rentenve…

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