Es rollt mal wieder eine Welle von Widersprüchen an…
Das Bundessozialgericht hat das Bundesverfassungsgericht veranlasst,die Abschläge auf vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten zu überprüfen. Es soll entschieden werden,ob zum Beispiel Abschläge auf Rente nach Arbeitslosigkeit,bei Altersteilzeit oder bei Renten an Frauen verfassungswidrig sind.
Rentenabschläge verfassungswidrig?
Bisher ist es so, dass man die Altersrente regulär erst mit 65 bekommt und man unter gewissen Umständen (die der Rentenversicherungsträger aufwändig individuell prüfen muss; daher sollte man dies schriftlich erfragen) auch schon vorher in Rente gehen kann.
Falls man jedoch keinen Vertrauensschutz besitzt, muß man für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 % in Kauf nehmen. Bei maximal fünf Jahren (Rentenbeginn mit 60 statt mit 65) ergibt das einen Abschlag von 18 % auf die Rente.
Das Bundessozialgericht hat nun mehr dem Bundesverfassungsgericht zwei Vorlagebeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt (vom 28.Oktober 2004, Aktenzeichen:B 4 RA 42/02 R ;B 4 RA 44/02 R u. a.; und vom 23.August 2005 (Aktenzeichen:B 4 RA 28/03 R)). Jetzt muß das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheiden.
Es ist nun davon auszugehen, dass jetzt wieder eine Widerspruchswelle auf die Rentenversicherungsträger anrollen wird, da z.B. Sozialverbände und Gewerkschaften Musterwidersprüche anbieten (s.o. – gibt es auch als PDF), die (das zeigt die Erfahrung) gerne genutzt werden.