Die sogenannte 58er Regelung wurde bis Ende 2007 für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) verlängert.
58er-Regelung bis Ende 2007 verlängertErleichterte Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld gelten für die Jahrgänge bis 1949. Alle anderen müssen arbeitsbereit sein und manchmal auch Rentenabschläge hinnehmen.
Sonderregelungen für Arbeitslose, die bereits 58 Jahre alt sind oder werden gibt es sowohl beim regulären Arbeitslosengeld als auch beim Arbeitslosengeld 2. Diese sollten ursprünglich nur bis Ende 2005 gelten. Sie sind jedoch bis Ende 2007 verlängert worden.
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ihre-vorsorge.de: Themen 2006 – Arbeitslos 2006 – 58er-Regelung bis Ende 2007 verlängert
Mit dieser Regelung können über 58-Jährige weiter als arbeitslos gelten, obwohl sie nicht mehr vermittelt werden müssen. Wer diese Regelung nach § 428 SGB III in Anspruch nehmen will, muss sich jedoch bereit erklären, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Weitere und detaillierte Informationen finden sich auf der Website ihre-vorsorge.de die oben verlinkt ist.