Archiv für Februar 2006

41 Stunden/Woche: Sparen wir jetzt eigentlich doppelt?

18. Februar 2006

Geplant ist es ja schon seit längerem, doch jetzt wurde es umgesetzt:

41-Stunden-Woche für Bundesbeamte

Bundeskabinett beschließt neue Arbeitszeitregelung.
[...]
Die 130.000 Bundesbeamten müssen vom 1. März an 41 Stunden und damit eine Stunde mehr in der Woche arbeiten. Das Bundeskabinett beschloß heute eine entsprechende Änderung der Arbeitszeitordnung.
[...] ist der Beschluß der erste Teil der Einsparungen, die der Bund vornehmen wolle. Im gesamten öffentlichen Dienst des Bundes sollen eine Milliarde Euro eingespart werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit erbringe eine halbe Milliarde.

41-Stunden-Woche für Bundesbeamte

Jetzt frage ich mich nur, ob die geplanten 10 % Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung (in Zahlen: 350 Millionen Euro) damit verrechnet werden, oder ob man demnächst argumentieren wird, dass die 350 Millionen Euro bei den Verwaltungkosten ohne die Arbeitszeitverlängerungen erreicht werden müssen.

Grundsätzlich ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich sein sollten. Da hat die Deutsche Rentenversicherung ja der Privatwirtschaft übrigens einiges voraus.
Aber jeder sollte sich im Klaren darüber sein, dass Verwaltungskosten sparen Personalabbau bedeutet.

Durch die Erhöhung der Arbeitszeit der Bundesbeamten auf 41 Stunden/Woche gibt es dann rechnerisch mal wieder zu viele Stellen die weiter abgebaut werden müssen. Ist ja ganz einfach: Waren vorher 41 Beamte für die Arbeitsmenge X notwendig reichen in Zukunft 40 für die gleiche Arbeitsmenge. Und pro 41 Beamte wieder eine Stelle mehr, die einen „kw-Vermerk“ erhält und in Zukunft nicht besetzt wird…

Probleme gibts…

18. Februar 2006

Auf jedes Problem gibt es auch eine Lösung. Hierbei geht es um Antrag-Online, eine Software, mit der Versicherungsämter, Versichertenälteste und Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Anträge elektronisch aufnehmen können.
Ein wenig habe ich indirekt auch schon mal darüber berichtet. Auf den oben verlinkten Seiten gibt es auch eine Rubrik mit häufigen Fragen, Problemstellungen usw.:

Problem:
Nach erfolgtem (Komplett)-Druck stellt der Anwender fest, dass der ausgegebene Rentenversicherungsträger falsch ist.
[...]
Lösung:
Stellt nunmehr der Anwender fest, dass der RVT falsch ist, kann er im Reiter „Allgemeines“ Änderungen vornehmen – allerdings ist – durch die Änderung des Datensatzes – ein erneuter Komplettdruck notwendig.

Hinweis: Bitte verstärkt mit der Druckvorschau arbeiten!

Portal Deutsche Rentenversicherung Häufige Fragen

Ich sag es mal so:
Wenn wir einen Rentenantrag mittels Antrag-Online erhalten, dann ist das in sehr vielen Fällen ein schon ausgedruckter Antrag in den üblichen Vordrucken. Ob auf diesen Vordrucken nun neben dem überall zu findenden Deutsche Rentenversicherung die Zusatzbezeichnung Bund, Knappschaft-Bahn-See, Rheinland, Westfalen, Braunschweig-Hannover oder sonst irgendetwas steht ist mir sowas von egal

Einzig und allein in Bezug auf die elektronische Übermittlung des Antrages ist es bei der Antragsaufnahme wichtig, den richtigen Versicherungsträger auszuwählen. Ansonsten würde wohl niemand aus der zuständigen Rentensachbearbeitung einen Antrag zurückweisen, nur weil der falsche RV-Träger abgedruckt wurde.

Einvernehmliche Scheidung: Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich?

18. Februar 2006

Bei einer Scheidung wird normalerweise auch ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Hier geht es darum, dass die beiden Ehepartner in Bezug auf die Zeit der Ehe versorgungstechnisch gleichgestellt werden.

Nunmehr plant die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Scheidungsrecht zu vereinfachen und bei einvernehmlichen Scheidungen auf die Konsultation von Anwälten zu verzichten (Quelle: SPIEGEL).

Das ganze wird auch im RA-Blog, im law blog und von einem Betroffenen mit Parteibuch in seinem Blog thematisiert.

Dort wurde auch die Frage aufgeworfen, ob auch der Versorgungsausgleich einvernehmlich durchgeführt werden soll. Der Netzeitung zufolge scheint das nicht der Fall zu sein:

Versorgungsausgleich

Nach den Plänen von Zypries würde das Familiengericht nach der notariellen Einigung der Ehegatten nur noch die Scheidung selbst aussprechen und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Durch den Wegfall der Anwaltspflicht könnten die einstigen Partner mehr als die Hälfte der normalen Kosten einsparen, hieß es.

NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Zypries will schnellere Scheidungen ermöglichen

Damit bleibt uns also der Versorgungsausgleich erhalten… demnächst gehen die eigenen und die des baldigen Ex-Partners dann wohl (via Gericht) direkt an die Versicherten.

Fehlendes BKZ bei der BfA bzw. Deutschen Rentenversicherung Bund

14. Februar 2006

Diese Erfahrungen machen anscheinend nicht nur wir bei uns im Hause:

Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die jetzt unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung Bund firmiert, habe ich Post bekommen:
[...]
PPS: Die DRV Bund bittet bei jeder Eingabe um Nennung der Versicherungsnummer und des Bearbeitungskennzeichens (BKZ). Dann sollte man wenigstens das BKZ-Feld nicht blanko lassen…

Post von der BfA Deutschen Rentenversicherung Bund » Pottblog

Das kommt sehr häufig bei der BfA bzw. Deutschen Rentenversicherung Bund vor, dass man dort – z.B. in der Telefonzentrale – nach dem Bearbeitungskennzeichen (BKZ) gefragt wird, aber auf deren Schreiben das entsprechende Feld leer bleibt.

Horst Seehofer kennt sich im Rentenrecht nicht aus

13. Februar 2006

Im SPIEGEL findet sich folgender Artikel zum allseits beliebten Thema Rente mit 67:

Struck fordert Ausnahmen für Rente mit 67
In der Debatte um die Rente mit 67 hat SPD-Fraktionschef Struck Ausnahmen gefordert. Wer nicht mehr arbeiten kann, soll eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. CSU-Chef Seehofer kritisierte Sonderregelungen als technisch nicht machbar.

Berlin – Wenn ein Bauarbeiter kaputte Knie habe, werde er nicht bis 67 arbeiten müssen, sagte Struck der Tageszeitung „Die Welt“. „Wir müssen darüber nachdenken, ob und wie die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder aufleben kann“, sagte Struck weiter. Er warnte zugleich, dass damit kein Missbrauch betrieben werden dürfe. Die Erwerbsunfähigkeitsrente war vor fünf Jahren abgeschafft worden.
[...]
Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hingegen wandte sich gegen Sonderregelungen. Am Beschluss des Kabinetts gebe es „nichts zu deuteln“, sagte der Bundeslandwirtschaftsminister der „Süddeutschen Zeitung“. Ausnahmen für einzelne Berufe seien technisch nicht machbar. „Wie soll man das denn abgrenzen?“, fragte Seehofer. Im Zweifel müssten dann für Beschäftigte, die im Steinkohlebergbau über Tage arbeiteten, andere Regeln gelten als für die Kumpels unter Tage. Auch Lehrer in Problembezirken hätten möglicherweise einen anstrengenderen Job als ihre Kollegen in gutbürgerlichen Gegenden.

Erwerbsunfähigkeit: Struck fordert Ausnahmen für Rente mit 67 – Politik – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten

Nur zur Information Herr Seehofer:

Für Beschäftigte, die im Steinkohlebergbau über Tage arbeiten, gelten andere Regeln als für die Kumpels unter Tage. Falls er das nicht glaubt, kann er das ja im Internet bei der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

PS: Seit wann bezeichnet man Seehofer als CSU-Chef?

Noch haben wir keine Verhältnisse wie bei Orwell

12. Februar 2006

Man liest ja so einiges zur Deutschen Rentenversicherung im Netz.

Die Deutsche Rentenversicherung
Oder kurz: BEAMTE !!!
Nun habe ich doch tatsächlich einen Brief von der obigen Gesellschaft bekommen in dem sie mir eröffnen, welche Rentenzeiten sie für mich eingetragen haben.
[...]
Der Witz an der Übung besteht darin, dass das ganze keine Information oder eine Anfrage ist, sondern ein Bescheid, gegen den ich Einspruch erheben darf…. HALLO, HALLO, jemand Zuhause bei Euch da in Berlin? Nahezu die gesamten Schul- und Studentenzeiten (also ab meinen 16ten Lebensjahr) fehlen komplett.
[...]
Nun habe ich nächste oder übernächste Woche die Ehre einen Urlaubstag zu nehmen um diesen Blödsinn zu korrigieren. Aber wie schon gesagt, ich erwarte nicht wirklich, dass ich jemals Rente bekomme.

Die Deutsche Rentenversicherung [HamBLOG - Wunder und Persönliches]

Wo fange ich denn da mal mit an?

Vielleicht gleich am Anfang:
Die Kollegen in Berlin sind überwiegend Angestellte und nicht Beamte. Wobei das eigentlich in diesem Fall egal ist, aber Beamten-Bashing kommt ja immer gut an.

Dann das wichtigere:
In ein Versichertenkonto werden auch Zeiten der Schulausbildung aufgenommen. Nur: Woher soll die Deutsche Rentenversicherung das denn bitte wissen?

Oder um im Stil des verlinkten Blogs zu antworten:
HALLO, HALLO, jemand Zuhause bei Ihnen da in Hamburg?

Es ist eben nicht so, dass alle öffentlichen Stellen Deutschlands untereinander vernetzt sind und die Daten austauschen. Insofern ist es der Deutschen Rentenversicherung eben nicht bekannt, dass man zur Schule gegangen ist.

Was nun tun?
Mein Vorschlag wäre es nun, das man einfach sich die notwendigen Unterlagen heraussucht (z.B. Schulabgangszeugnisse) und diese dann der Deutschen Rentenversicherung schickt. Dann können nach Prüfung auch die Zeiten der Schulausbildung ins Rentenversicherungskonto übernommen werden.

Ulrich Roppel geht ins Kanzleramt, die Stelle in der Geschäftsführung bleibt vakant

9. Februar 2006

Wie schon hier berichtet ist Ulrich Roppel, bisher einer der Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, ins Kanzleramt nach Berlin gewechselt.

Seitdem finden sich auf der Internetseite der KBS unter dem folgenden Absatz

Die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführer leiten hauptamtlich die Geschäfte der Knappschaft-Bahn-See [KBS]. Sie vertreten die Interessen der KBS und ihrer Versicherten außerdem in einer Vielzahl von Gremien, so z.B. im Erweiterten Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, sowie als Krankenversicherungsträger „Knappschaft“ auf der Ebene der Spitzenverbände, die Sachentscheidungen über bundesweit einheitlich zu regelnde Probleme treffen.

Knappschaft-Bahn-See – Über uns – Organisation – Geschäftsführung

nur noch die Fotos der verbleibenden Geschäftsführer (Erster Direktor Dr. Georg Greve und Direktor Rolf Stadié), die – wie inzwischen mitgeteilt wurde – den Aufgabenbereich von Ulrich Roppel unter sich aufgeteilt haben.

Ob das eine der in dieser Pressemitteilung genannten Einsparungen bei den Geschäftsführerpositionen ist?

Wäre ja schön, wenn nicht nur „unten“, sondern auch „oben“ mal gespart wird…

Änderungen bei den Erwerbsminderungsrenten?

9. Februar 2006

Die aktuelle Stunde im Bundestag widmete sich der geplanten Rente mit 67.

Der Minister erteilte damit auch Vorschlägen nach Sonderregeln für bestimmte Berufsgruppen eine Absage. Mögliche Zugeständnisse deutete er aber bei den Regeln für die Erwerbsminderungsrenten an. „Wir wollen das nicht zu Lasten derer machen, die aus objektiven Gründen vielleicht in ihrer Arbeitsfähigkeit gehemmt sind“, sagte der Minister.

Rente: „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann mit 65 gehen“ – Wirtschaft – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten

Damit wird das Rentenrecht sicherlich nicht einfacher…

Mir wurde die Rente weggenommen!

5. Februar 2006

Folgendes Gespräch lief letzte Woche:

V(ersicherter): „Ja, hier ist der XXX aus XXX. Ich wollte ja erstmal Danke sagen. Die Nachzahlung ist angekommen. Hat alles wunderbar geklappt. Auch die Februar-Rente ist schon auf dem Konto. Aber mir wurde meine andere Rente weggenommen. Warum ist das so?“
I(ch): „Welche andere Rente? Geben Sie mir erstmal Ihre Versicherungsnummer, dann kann ich schauen.“

V: „Die Versicherungsnummer? Ach, die habe ich gerade nicht parat, wußte nicht, dass Sie die brauchen. Ich dachte Sie erinnern sich noch, wir hatten doch vor drei Wochen schon mal telefoniert.“
I: „Tut mir leid, wir haben öfters Telefonate, da kann ich mich nicht an jedes einzelne erinnern. Anstelle der Versicherungsnummer können Sie mir jedoch Ihr Geburtsdatum und Ihren vollen Namen geben, dann versuche ich das darüber.“

V: „Also mein Name ist XXX XXX und geboren bin ich am XX.XX.XXXX. Und mir fehlt die Rente für Bergleute. Im Dezember und Januar wurde die mir noch überwiesen, jetzt im Februar nicht. Da ist nur die andere Rente überwiesen worden! Mir wurde die Rente also weggenommen!“
I (langsam erinnert man sich an diesen Sachverhalt – was meistens nichts gutes bedeutet): „Nun, Herr XXX, Sie haben nur Anspruch auf eine Rente. Sie bekommen doch ab dem 1. Dezember schon die Altersrente. Dadurch fällt die Rente für Bergleute weg, und …“
V: (unterbricht) „Die habe ich aber im Dezember und Januar noch bekommen! Und Sie können die doch nicht einfach wegnehmen!“

I (man erinnert sich immer mehr an den Sachverhalt):“Also erstmal wollte ich Ihnen gerade noch sagen, dass Sie die Rente für Bergleute im Dezember und Januar noch bekommen haben, weil zu dem Zeitpunkt die Altersrente noch nicht berechnet war, weil Sie uns doch noch unbedingt was nachschicken mußten, was Sie ursprünglich vergessen hatten. Außerdem… „
V (unterbricht): „Ja aber, warum nehmen Sie mir dann die Rente für Bergleute weg!“

I (langsam im Ton bestimmter werdend): „Lassen Sie mich doch mal ausreden! Sie haben nur Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bisherige Rente für Bergleute fällt daher mit Beginn der Altersrente weg. Theoretisch hätten Sie diese Rente ab dem 1. Dezember nicht mehr bekommen dürfen. Da Sie jedoch die Altersrente auch rückwirkend erhalten haben, wird das für die Monate Dezember und Januar automatisch verrechnet.“
V: „Aber Sie können mir doch nicht einfach die Rente wegnehmen! Ich will die wieder haben!“

I: „Sie können gerne die Rente für Bergleute wieder haben. Dann dürften Sie aber nicht mehr die Altersrente erhalten. Das können wir gerne, wenn Sie es so wünschen, einrichten.“
V: „Nein, so war das nicht gemeint! Die Altersrente will ich ja schon haben. Aber auch die Rente für Bergleute. Und wenn Sie mir die schon wegnehmen, dann müssen Sie mir das auch mitteilen. Das geht doch nicht einfach so, das können Sie doch nicht machen, dass Sie mir die einfach so wegnehmen.“

I: „Wir teilen Ihnen das doch auch mit. Ich wollte Ihnen schon am Anfang sagen…“
V: (unterbricht mal wieder und redet fast im zittrigen Ton) „Sie haben mir das nicht mitgeteilt! Keiner hat mir das gesagt! Mir hat der Versichertenälteste nur gesagt, dass ich dann demnächst die Altersrente bekomme. Nix hat er gesagt, dass die Rente für Bergleute wegfällt. Auf Ihrer Rentenauskunft steht auch nichts davon!“

I (jetzt lauter werdend): „Jetzt beruhigen Sie sich erstmal wieder und holen Sie sich bitte mal Ihren Rentenbescheid, wenn Sie den gerade da haben!“
V: (raschelt mit dem Papier): „Ja, den habe ich jetzt hier. Wieso?“

I (den süffisanten Kommentar „da haben Sie auch übrigens Ihre Versicherungsnummer drauf stehen“ vermeidend): „Und wenn Sie jetzt den Bescheid genau lesen, dann finden Sie dort folgendes:

‘Auf Ihren Antrag vom 25.11.2005 erhalten Sie anstelle Ihrer bisherigen Rente die Altersrente …’“
V (sicht- bzw. hörbar erstaunt): „Oh, das steht da ja! Ja dann ist alles gut. (nach hinten einen weiblichen Vornamen rufend) XXX, hast Du das nicht gelesen?“

… tja, der Grundsatz Wer lesen kann ist klar im Vorteil gilt auch in der Rentenversicherung. :)

„Erinnern Sie sich nicht mehr?“

5. Februar 2006

Viele Versicherte die anrufen wundern sich, dass man sich nicht mehr an sie erinnert. Da folgen dann Sätze wie „Aber wir haben doch für vierzehn Tagen darüber gesprochen“ oder „Sie haben mir doch vor einem Monat geschrieben“ usw.

Diesen Versicherten mache ich dann freundlich – aber bestimmt – klar, dass die Geschäfte der Rentenversicherung ein Massengeschäft sind und man sich daher nicht mehr an alle Fälle erinnern kann.

Es ist sogar – in den meisten Fällen – sehr gut, wenn man sich an einzelne Versicherte nicht erinnert. Man erinnert sich in der Sachbearbeitung meistens nur an die Fälle, wo irgendetwas besonders schlecht gelaufen ist, wo jemand ganz besonders unfreundlich war/ist usw. – eigentlich also nur die Fälle, an die man sich nicht erinnern möchte, an die man sich aber notgedrungen dann doch erinnert.

Wenn man z.B. als Versicherter versucht hat seine Unterlagen zu fälschen, dann merkt man sich den Namen. Und getreu dem Motto „wer einmal lügt…“ – dann sichert man sich in solchen Fällen in der Zukunft lieber doppelt und dreifach ab („sie müssen uns das Original einschicken!“).

PS: Man erinnert sich natürlich auch an besonders positiv verlaufene Fälle, wo sich die Versicherten dann überschwänglich bedankt haben, ggf. sogar noch eine Weihnachtskarte geschickt haben usw. Leider sind diese „Erinnerungen“ in der Minderheit.