Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2006 auf 350,- Euro erhöht

By rente

Viele Bezieher einer Alters- oder einer Erwerbsminderungsrente verdienen neben ihrer Rente noch etwas dazu. Hierbei gilt es bei Vollrenten eine Hinzuverdienstgrenze von jetzt 350,- Euro einzuhalten:

Rente und Hinzuverdienst
-Hinzuverdienstgrenze geringfügig angehoben-

Rentenbezieher, die sich vor Vollendung des 65. Lebensjahres nebenbei noch etwas hinzuverdienen möchten, dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bislang galt für die Vollrenten wegen Alters und für die Renten wegen voller Erwerbsminderung (bzw. voller Erwerbsunfähigkeitsrente) eine Hinzuverdienstgrenze von 345 Euro im Monat. Seit dem 01. Januar 2006 dürfen Rentner nunmehr bis zu 350 Euro im Monat hinzuverdienen.
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Knappschaft-Bahn-See – Rentenversicherung

Somit können solche Rentner ab dem 01.01.2006 etwas mehr hinzuverdienen als bisher. Es empfiehlt sich auch weiterhin, vor Aufnahme der geplanten Beschäftigung dies dem jeweiligen Rentenversicherungsträger schriftlich mitzuteilen und zu bitten die Auswirkungen auf die Rente zu prüfen. So geht man auf Nummer Sicher.

PS: Der obige Hinweis stammt von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und ist relativ informativ. Schade nur, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter duch das interne Mailsystem nicht direkt über diese Änderung zum 1. Januar 2006 informiert worden sind. Solche Fragen werden schließlich häufiger gestellt – und bei anderen, teilweise sehr seltenen, Sachverhalten wird man ja auch immer wieder umfagreich mit ausreichenden (wenn nicht sogar zuviel…) Informationen versorgt..

3 Antworten zu „Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2006 auf 350,- Euro erhöht“

  1. Bernd F. Armonk sagt:

    Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für diese Kontrollen?
    Wie hoch sind die Einnahmen, besser gesagt: Rentenminderungen?

  2. rente sagt:

    Eine Frage die ich nicht beantworten kann. Aber wenn die Antwort wirklich erwünscht wird könnte man ja mal offiziell anfragen.

  3. Manfred sagt:

    Zählen beim Hinzuverdienst von 350 € nur die steuepflichtigen Einkünfte oder auch die Steuerfreien Einkünfte mit, wie z.B. steuerfreue Nachtzulagen.

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