Folgendes habe ich im Netz gefunden:
Gegen „bürokratischen Wahnsinn“
„Kontakt“ schimpft über Verwaltungsaufwand: Die Hilfe leidet / Pfarrer Biedert: „unsozial“Vom 30.01.2006
Von Ralf Schuster
Der Verein „Kontakt – Soziale Dienste“, der sich in Rüsselsheim um die Betreuung von Älteren und behinderten Bürgern kümmert, sieht diese gemeinnützige Arbeit durch immer mehr Büroarbeit und Verordnungen geschmälert. Von einem „bürokratischen Wahnsinn“ spricht Eva Eisenhauer, die seit 1992 für „Kontakt“ arbeitet. Während früher vielleicht zehn Prozent ihrer Tätigkeit für die Verwaltung draufgegangen seien, würden dafür jetzt weit über 50 Prozent erforderlich, worunter die inhaltliche Arbeit leide. Was dem Hilfeverein derzeit vor allem zu schaffen macht, ist die so genannte Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft, die seit dem Jahre 2003 für die Betreuung der 34 Helferinnen zuständig ist, die in 70 Haushalten tätig sind.
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Während „Kontakt“ sich jetzt im 34. Jahr seines Bestehens um eine möglichst intensive Hilfe mit geringem Verwaltungsaufwand bemüht, beklagt Eva Eisenhauer zunehmende Bürokratisierung durch die für sie zuständige Behörde in Essen:
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Zu Beginn dieses Jahres wurde beispielsweise das komplette Verfahren wieder geändert: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen jetzt bis zum „drittletzten Bankarbeitstag“ des Beschäftigungsmonats an die Knappschaft überwiesen sein, während man bisher Zeit bis zum 15. des Folgemonats hatte.
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Auch Pfarrer Ullrich Biedert, Vorsitzender des Rüsselsheimer Vereins, schimpft: Er hält es für „unsozial“, wenn die Behörde denen das Leben schwer macht, die sich um schwache Menschen kümmern. Wer für andere die Ärmel hochkrempele, dem dürften nicht „Fesseln angelegt werden“, ärgert sich der Krankenhauspfarrer und stellt erbost fest: „Das sind Bürokraten.“
Die Fragen die sich jetzt mir stellen:
1.) Seit wann sind die ausführenden Behörden für die gesetzlichen Grundlagen, nach denen sie handeln, verantwortlich? Glaubt man etwa wirklich, dass die Bundesknappschaft Minijob-Zentrale in Essen die Gesetze macht? Aber jetzt weiß ich wenigstens warum meine Kolleginnen und Kollegen in Essen (und Gelsenkirchen) immer von ihrer Arbeitsbelastung berichten. Die müssen ja anscheinend auch noch die Gesetze machen…
2.) Wäre es diesem Verein lieber diese Angelegenheit mit jeder individuellen Krankenkasse (also in diesem Fall bis zu 34) und jedem zuständigen Finanzamt zu regeln? Oder ist dann doch eine einzige Behörde als Ansprechpartner sinnvoller?
30. Januar 2006 um 19:33
Von einer Behörde könnte man aber erwarten, dass Sie den Beschwerden ihrer Kunden mal nachgeht. Wäre es möglich, die Sache zu vereinfachen? Könnte man den Gesetzgeber darüber berichten, damit er tätig werden kann?
31. Januar 2006 um 20:32
Ich denke (hoffe) das sowas geschieht.
4. Februar 2006 um 00:06
@Bernd:
Welche konkrete Beschwerde meinst Du?
Da ist viel allgemeiner und gerechtfertigter Frust niedergeschrieben. Aber ich kann keine konkrete Beschwerde finden, der eine Behörde nachgehen kann.
Die Vorverlegung der Fälligkeit hat der Gesetzgeber beschlossen. Dass das nicht zu Freudensprüngen der Arbeitgeber führen würde, war vorher klar.
Die CDU hat es als Buchungstrick bekämpft, bis ihr klar wurde, dass sie Ende 2005 an der Macht sein würde und die zur Alternative stehende Beitragssatzerhöhung dann zu verantworten hätte.
5. Februar 2006 um 14:19
Volle Zustimmung. Es ist immer einfach sich über bestimmte Dinge „allgemein“ zu beschweren. Wenn es dann konkret wird, dann wird es meistens ruhig.