Musterwiderspruch für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner
… wenn man einen Widerspruch eines Sozialverbandes einfach abtippt und für den Versicherten abschickt?
Würde mich mal interessieren – viel Arbeitsaufwand dürfte das ja nicht gewesen sein.
An und für sich ist es auch egal, ob der Widerspruch vom Anwalt eingereicht wird oder ob man den Text irgendwo als Kopie bezieht und dann einreicht.
19. Dezember 2005 um 22:50
wenn die rente nicht hoch ist, wohl kaum mehr als beratungshilfe. ich glaub das sind momentan im aussergerichtlichen schriftverkehr um die 90 €, oder?!
19. Dezember 2005 um 22:51
jedenfalls meine vermutung, reich ist dabei noch keiner geworden. und immerhin hat sich der ra informiert, bevor er irgendwas geschrieben hat ….
*lach*
20. Dezember 2005 um 19:33
Aber das sind 90,- Euro die man sich sparen kann…
19. April 2006 um 21:51
[...] Vor einiger Zeit fragte ich schon einmal, wieviel Anwälte eigentlich für simples Handeln bekommen. [...]