Kommende Woche dürfte die 58er Regelung Thema sein. Arbeitslose ab 58 Jahren können nach dieser Regelung unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld beziehen, ohne daß sie dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen müssen. Sie müssen sich nicht mehr zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt bereithalten, was die Arbeitsvermittler entlastet. Sie müssen im Gegenzug zum frühestmöglichen Zeitpunkt Rente beantragen und werden nicht mehr als arbeitslos gezählt. Die Arbeitslosenzahl fällt entsprechend geringer aus. Derzeit machen nach Schätzungen etwa 400 000 ältere Arbeitslose von der Regelung Gebrauch.
Mit Ministerin Ulla Schmidt hat die Union ihre Probleme
Tja, ganz so, wie im obigen Artikel berichtet dürfte es nicht sein. Die entsprechenden Personen, die hier den § 428 SGB III in Anspruch nehmen, müssen die Rente erst dann in Anspruch nehmen, wenn sie abschlagsfrei gezahlt wird.
Was heißt das?
Generell sollte man ja mit 65 Jahren in Rente gehen, kann jedoch unter Umständen schon eher eine Altersrente bekommen. Dies kann man – wenn man die Voraussetzungen erfüllt – ggf. schon mit 60, also fünf Jahre eher als eigentlich vorgesehen. Wenn man Glück (und Vertrauensschutz) hat abschlagsfrei, wenn man Pech hat, dann gibt es pro Monat 0,3 % weniger – also bei 5 Jahren insgesamt 18 % weniger.
Ausblicke
Nach bisherigen Berichten soll diese Regelung ggf. fallen – nach dem Motto „Dann gehen die halt mit Abschlägen in den Ruhestand“. Beschlossen ist das aber noch nicht.
18. April 2009 um 15:22
Habe die 58er Regelung,wenn kann man ohne Abschlag in Rente gehen?Wer entscheidet was ?