Folgender Sachverhalt: Ein Versicherter bekommt seine ihm zustehende Rente rückwirkend gewährt.
Aus einem Originalschreiben der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landkreises (das sind diese kommunalen Behörden die zusammen mit den Arbeitsämtern Agenturen für Arbeit für das Arbeitslosengeld 2 zuständig sind) geht hervor, dass er keine Leistung mehr ab dem geplanten Rentenbeginn von dort bezieht.
Der Versicherte wurde jedoch irgendwann bei der Prüfung seines Anspruchs angerufen (weil eine Angabe unklar war) und dabei gab er an, dass er Arbeitslosengeld 2 auch über den gewünschten Rentenbeginn hinaus bezieht. Insofern hätte die ARGE also der Rentenversicherung gegenüber einen sogenannten Erstattungsanspruch. Sprich: Die bekommen das Geld (bzw. einen Teil davon) was sie dem Versicherten gezahlt haben von uns wieder, da wir vorrangiger Leistungsträger sind.
Nur ist ja aktenkundlich, dass die nicht nach Rentenbeginn zahlen und somit auch keinen Erstattungsanspruch haben. In so einem Fall wäre es an und für sich nicht richtig die angefallene Nachzahlung eben nicht sofort auszuzahlen.
Also versucht man diese ARGE zu erreichen, um das abzuklären. Ist natürlich sowieso erstmal ein Heidenaufwand, denn aus unverständlichen Gründen haben alle ARGEs dieser Republik falsche Briefbögen bekommen. Auf diesen irrtümlich ausgelieferten Briefbögen stehen nämlich Felder wie „Ansprechpartner“ und „Durchwahl“. Nur sind diese Felder bisher immer(!) frei geblieben, so dass man nur die Zentrale direkt erreichen kann. Oder auch nicht.
Doch ich sollte nicht meckern, ich kam wenigstens in eine normale Warteschleife. Es gibt ja auch die perfide Variante, wo man mit dem Hinweis „Alle Leitungen sind belegt, versuchen Sie es später noch einmal, wir beenden jetzt das Gespräch“ nach einer gewissen Wartezeit ‘rauskatapultiert wird.
Nach ca. 10 Minuten in der Warteschleife (während der ich noch einige andere Sachen sortierte) hatte ich endlich ein Freizeichen und eine Sachbearbeiterin am Apparat. Ich sagte ihr wer ich bin und dass ich zur dortigen Kundennummer eine Frage hätte und zwar … und schon wurde ich unsanft unterbrochen:
„Wir dürfen keine telefonischen Auskünfte geben! Bitte schreiben Sie uns dazu!“
Auch meine Versuche ihr klarzumachen, dass ich versuche ihr Geld bzw. das Geld ihrer Behörde zu sparen blieb sie hart. Sie liess nicht mit sich diskutieren und frustriert beendete ich kurz darauf das Gespräch.
Ein Kollege der das ganze mitbekommen hatte meinte nur, dass ich folgendes hätte sagen müssen:
„Hören Sie? Sie haben uns mitgeteilt, dass der Versicherte kein ALG2 mehr von Ihnen ab Rentenbeginn 01.09.2005 mehr bekommt. Nach unseren Informationen bekommt er das aber doch. Wenn Sie das jedoch jetzt nicht telefonisch mit mir abklären wollen, dann wird die Nachzahlung nicht gehalten, sondern sofort dem Versicherten überwiesen. Dann ist das Geld weg und sie können keinen Erstattungsanspruch mehr geltend machen. Und dann versuchen Sie mal einem Rentenbezieher mit einer Rente in Höhe von ca. 800 Euro was zu pfänden. Also geben Sie mir jetzt die Auskunft die ich will oder wollen Sie persönlich dazu beitragen, dass das Budget für Hartz IV noch weiter ansteigt?“
Klingt irgendwie gut… aber dafür bin ich eigentlich viel zu schüchtern.