Archiv für Dezember 2005

Spaß und Freude mit dem Sozialgericht Bremen

31. Dezember 2005

Eigentlich habe ich „zwischen den Jahren“ frei und wollte nichts mehr schreiben… aber manchmal zwingen einem die Umstände ja doch!

Der Shopblogger hat Post vom Sozialgericht Bremen bekommen. Es geht darum, dass er sich mit diesem Beitrag angeblich den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllt. So steht es jedenfalls in dem Schreiben vom Sozialgericht Bremen. Vermutungen, dass es sich hierbei um einen Scherz handelt, wurden schnell widerlegt, hat doch sogar die Direktorin des Sozialgerichts Bremen höchstpersönlich das Schreiben verfasst. Nun gut, wer schreibt sonst schon freiwillig Sätze wie:

Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlangens bitte ich vorzunehmen.

Aber um diese tolle Schreibweise (die hätte nur noch durch „Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlagens wollen Sie bitte vornehmen“ getoppt werden können) geht es nicht, es geht eher darum, dass anscheinend die Direktorin des Sozialgerichtes in Bremen nicht versteht wie das Internet funktioniert, wie es zu Einträgen bei Google kommt usw.usf.

Doch ich muß bei diesem Fall auch noch aus einem anderen Grund schmunzeln:

Jetzt verstehen vielleicht einige Leute, warum ich an sich immer wieder ins Schmunzeln komme, wenn ich mir manche Schreiben/Entscheidungen von Sozialgerichten durchlese… nicht umsonst wird die Abkürzung SG manchmal intern auch für „Spaßgericht“ verwendet. Wobei ich schon zugeben muss, dass das Schreiben, welches den armen Shopblogger erreicht hat, schon in die „best of“-Liste an Abstrusitäten gehört.

Frohe Weihnachten!

25. Dezember 2005

Ich wünsche allen Lesern (hallo ihr fünf *grins* !) ein frohes Weihnachtsfest!

Bitte keine Lohnsteuerkarte einsenden!

20. Dezember 2005

Neue Steuersätze für Rentner
Die mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossene kontinuierliche Anhebung des Steueranteils für gesetzliche und betriebliche Renten setzt sich im neuen Jahr fort. Das bedeutet: Neurentner ab 2006 müssen nunmehr 52 Prozent ihrer Altersversorgung (außer Privatrenten) beim Finanzamt abrechnen. Positiv: Vom Einkommen wird zunächst der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (Eheleute: 15.328 Euro) abgezogen. Können Ruheständler zusätzlich Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, so mindern auch diese das persönliche Einkommen. Wer 2005 in den Ruhestand ging, behält seinen Steueranteil von 50 Prozent.

Nachrichten: Was sich 2006 alles ändert

Bitte, liebe Versicherte, schickt uns keine Steuerkarten! Wir würden sie eh nur zurückschicken, da wir dort nichts eintragen.

AOK-Fusion gescheitert

18. Dezember 2005

KIEL/DÜSSELDORF. Die AOK Schleswig-Holstein und die AOK Westfalen-Lippe werden vorläufig nicht fusionieren. Nach Angaben der AOK Schleswig-Holstein entwickeln sich die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen im laufenden Jahr und die erwarteten Werte für 2006 wesentlich negativer als erwartet.

Deutsches Ärzteblatt

Geplant war es, dass die AOK Schleswig-Holstein mit der AOK Westfalen fusioniert und die AOK Hamburg mit der AOK Rheinland (dem Rheinland aus NRW – nicht Rheinland-Pfalz!). Doch daraus wird wohl nichts, weil die Landesregierung in NRW Nachteile für Nordrhein-Westfalen befürchtet.

Wieviel bekommt man als Anwalt eigentlich…

16. Dezember 2005

Musterwiderspruch für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner

Sozialverband VdK Deutschland – Musterwiderspruch für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner

… wenn man einen Widerspruch eines Sozialverbandes einfach abtippt und für den Versicherten abschickt?

Würde mich mal interessieren – viel Arbeitsaufwand dürfte das ja nicht gewesen sein.

An und für sich ist es auch egal, ob der Widerspruch vom Anwalt eingereicht wird oder ob man den Text irgendwo als Kopie bezieht und dann einreicht.

Falsch verstandene Organisationsreform

14. Dezember 2005

Jetzt sieht es also so aus, dass die Angestellten, die Arbeiter, die Seeleute, die Bergleute und die Bediensteten des bundesdeutschen Schienentransportwesens unter dem Berufsbild „Arbeitssklaven und Leibeigene“ unter die Zwangsverwaltung der „Deutsche Rentenversicherung Bund“ bunt gewürfelt wurden um daraus einen schönen Einheitsbrei zu machen, nach dem Motto „gleiches Recht für alle und für alle weniger“.

Machopan – Rauchzeichen | BfA – nimmer da

Wenn man sich den oben zitierten Artikel in Gänze anschaut, dann merkt man schnell, dass der Schreiber das leider falsch verstanden hat. Denn es sind jetzt nicht alle Versicherten bei der ex-BfA gelandet.

Wobei man natürlich auch mal die Frage stellen soll, warum das obige Zitat einen so negativen Touch hat. Sollen etwa Angestellte besser behandelt werden als Arbeiter oder Seeleute besser als Bergleute? Das klingt nämlich aus der Kritik am „Einheitsbrei“ heraus.

„Wie telefonisch besprochen“

14. Dezember 2005

Vor kurzem berichtete ich über den Sinn und Zweck des Aktenzeichens.

Anscheinend hat die Versicherte, die uns jetzt angeschrieben hat, diesen Eintrag nicht gelesen… ;) bzw. eher :(

In ihrem Brief hat sie weder die Versicherungsnummer noch den Namen und das Geburtsdatum angegeben. Statt dessen nur (nach der persönlichen Anrede) „wie telefonisch besprochen“ eine gewünschte Änderung der Bankverbindung. Auch anhand der Unterschrift kann man nicht viel mehr erkennen, ausser dass der Nachname mit S anfängt.

Na super… wie soll man das jetzt zuordnen? Vielleicht habe ich mit ihr das ganze telefonisch besprochen – denn wir (aber nicht nur wir) nehmen solche Änderungen nur schriftlich an.

Da ich aber an manchen Tagen bis zu vier solcher Anrufe bekomme weiß ich beim besten Willen nicht mehr, wer das gewesen sein könnte.

Datenschutz am Telefon

13. Dezember 2005

Folgender Sachverhalt: Ein Versicherter bekommt seine ihm zustehende Rente rückwirkend gewährt.
Aus einem Originalschreiben der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landkreises (das sind diese kommunalen Behörden die zusammen mit den Arbeitsämtern Agenturen für Arbeit für das Arbeitslosengeld 2 zuständig sind) geht hervor, dass er keine Leistung mehr ab dem geplanten Rentenbeginn von dort bezieht.
Der Versicherte wurde jedoch irgendwann bei der Prüfung seines Anspruchs angerufen (weil eine Angabe unklar war) und dabei gab er an, dass er Arbeitslosengeld 2 auch über den gewünschten Rentenbeginn hinaus bezieht. Insofern hätte die ARGE also der Rentenversicherung gegenüber einen sogenannten Erstattungsanspruch. Sprich: Die bekommen das Geld (bzw. einen Teil davon) was sie dem Versicherten gezahlt haben von uns wieder, da wir vorrangiger Leistungsträger sind.
Nur ist ja aktenkundlich, dass die nicht nach Rentenbeginn zahlen und somit auch keinen Erstattungsanspruch haben. In so einem Fall wäre es an und für sich nicht richtig die angefallene Nachzahlung eben nicht sofort auszuzahlen.

Also versucht man diese ARGE zu erreichen, um das abzuklären. Ist natürlich sowieso erstmal ein Heidenaufwand, denn aus unverständlichen Gründen haben alle ARGEs dieser Republik falsche Briefbögen bekommen. Auf diesen irrtümlich ausgelieferten Briefbögen stehen nämlich Felder wie „Ansprechpartner“ und „Durchwahl“. Nur sind diese Felder bisher immer(!) frei geblieben, so dass man nur die Zentrale direkt erreichen kann. Oder auch nicht. :(

Doch ich sollte nicht meckern, ich kam wenigstens in eine normale Warteschleife. Es gibt ja auch die perfide Variante, wo man mit dem Hinweis „Alle Leitungen sind belegt, versuchen Sie es später noch einmal, wir beenden jetzt das Gespräch“ nach einer gewissen Wartezeit ‘rauskatapultiert wird.

Nach ca. 10 Minuten in der Warteschleife (während der ich noch einige andere Sachen sortierte) hatte ich endlich ein Freizeichen und eine Sachbearbeiterin am Apparat. Ich sagte ihr wer ich bin und dass ich zur dortigen Kundennummer eine Frage hätte und zwar … und schon wurde ich unsanft unterbrochen:

„Wir dürfen keine telefonischen Auskünfte geben! Bitte schreiben Sie uns dazu!“

Auch meine Versuche ihr klarzumachen, dass ich versuche ihr Geld bzw. das Geld ihrer Behörde zu sparen blieb sie hart. Sie liess nicht mit sich diskutieren und frustriert beendete ich kurz darauf das Gespräch.

Ein Kollege der das ganze mitbekommen hatte meinte nur, dass ich folgendes hätte sagen müssen:

„Hören Sie? Sie haben uns mitgeteilt, dass der Versicherte kein ALG2 mehr von Ihnen ab Rentenbeginn 01.09.2005 mehr bekommt. Nach unseren Informationen bekommt er das aber doch. Wenn Sie das jedoch jetzt nicht telefonisch mit mir abklären wollen, dann wird die Nachzahlung nicht gehalten, sondern sofort dem Versicherten überwiesen. Dann ist das Geld weg und sie können keinen Erstattungsanspruch mehr geltend machen. Und dann versuchen Sie mal einem Rentenbezieher mit einer Rente in Höhe von ca. 800 Euro was zu pfänden. Also geben Sie mir jetzt die Auskunft die ich will oder wollen Sie persönlich dazu beitragen, dass das Budget für Hartz IV noch weiter ansteigt?“

Klingt irgendwie gut… aber dafür bin ich eigentlich viel zu schüchtern. ;)

Dezemberfieber

12. Dezember 2005

Ab Ende September änderte sich für viele Kolleginnen und Kollegen einiges:
Mit dem Start (oder neudeutsch: Launch) der Deutschen Rentenversicherung änderte sich zumindestens hier so einiges. Fusionsbedingt gibt es deutlich mehr Arbeit als vorher, so dass ein frühes Verlassen des Arbeitsplatzes eher selten wurde.

Doch im Dezember ist das plötzlich wieder anders: Mehr und mehr Kolleginnen und Kollegen verlassen ihre Büros wieder früher. Nicht nur zu normalen Zeiten so zwischen 15.00 und 16.00 Uhr, sondern teilweise noch früher.

Der Grund dafür?

Eine Art „Dezemberfieber“…
Nicht dass im Dezember noch viele budgetierte Anschaffungen gemacht werden müssen ist der Grund, auch nicht plötzliche Erkrankungen im letzten Monat.
Wobei das fast was damit zu tun hat:
Vor einigen Jahren fragte im Dezember ein Kollege aus einem anderen Büro, warum kaum noch jemand um 15.00 Uhr da war. Ob die Kollegen denn alle krank wären (zu dem Zeitpunkt grassierte gerade mal wieder eine Grippeinfektwelle).

Doch obwohl niemand krank war, lautete die Antwort „Dezemberfieber“. Aus dem einfachen Grund, dass mit Ende des Jahres alle Überstunden über einer bestimmten Marge verfallen. Das will man natürlich nicht wirklich, so dass man halt eher geht.

Ganz uneigennützige Städte…

11. Dezember 2005

Städtetag kritisiert Rentenbeitrags-Kürzung für Langzeitarbeitslose
Berlin (dpa) – Der Deutsche Städtetag kritisiert geplante Einsparungen bei Langzeitarbeitslosen. Die Städte „beurteilen die geplanten Einsparungen des Bundes bei den Beiträgen zur Rentenversicherung kritisch“, sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus dem „Kurier am Sonntag“. Das führe für die Betroffenen zu Versorgungslücken bei den Rentenansprüchen.

Städtetag kritisiert Rentenbeitrags-Kürzung für Langzeitarbeitslose – Märkische Allgemeine – Zeitung für das Land Brandenburg

Diese Versorgungslücken führen dann auch dazu, dass unter Umständen die potentiellen Anspruchsberechtigten der Altersgrundsicherung ansteigen. Diese Altersgrundsicherung wird von den Kommunen bezahlt. Insofern auch finanziell gesehen kein Wunder, dass der Deutsche Städtetag sich dagegen ausspricht.